Widerspruch nach §99 - Gibt es für den BR Widerspruchsgründe?
Anhörung zu einer dauerhaften Versetzung Sachlage: Kollegin war in Elternzeit. Nachdem sie beim AG ankündigte nach Beendigung der selbigen wieder arbeiten zu wollen, sagte dieser, er habe keine frei Stelle für sie zur Verfügung. Darauf hin ging Kolleginn zum Rechtsanwalt und lies ihr Verlangen schriftlich unterbreiten. Jetzt will der AG die Koleginn wieder beschäftigen, aber an einem anderen Arbeitsplatz. Sie war früher in einer kaufmännischen Abteilung beschäftigt in einer Funktion, die ihrem erlernten Beruf entsprach. Nun soll sie in eine Abteilung versetzt werden, in der nur ungelernte Hilfskräfte beschäftigt sind, mit der entsprechenden Lohnkürzung. AG argumentiert, dass in der alten Abteilung Personal abgebaut wird, und dadurch kein Platz für sie vorhanden sei.
Gibt es für den BR Widerspruchsgründe nach §99 und wie könnte man diese formulieren??
Danke im Vorraus für eure Antworten
Community-Antworten (1)
06.02.2007 um 09:43 Uhr
schlumpinese, in dieser Broschüre findest Du zumindest die Antwort, dass Euer AG die Bedingungen für die MA nach der Elternzeit nicht so einfach ändern kann, wenn der AV es nicht hergibt (S.62)
http://www.mittelstand-und-familie.de/storage/download/Broschure-Elternzeit.pdf
und kündigen kann er während der Elternzeit auch nicht so einfach (siehe §18 BEEG). Diese Versetzung würde aber (soweit der AV nich derartiges hergibt) eine Änderungskündigung voraussetzen.
Würde der AN raten, einen Anwalt aufzusuchen.
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