Betriebsvereinabrungen GesamtBR - Wem gegenüber kündigen, wenn es den GBR aber seit letztem Jahr nicht mehr gibt?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Betriebsvereinbarungen:
Wem gegenüber kann ich eine Betriebsvereinbarung kündigen, die in der Vergangenheit mit dem GesamtBR geschlossen wurde, den es aber seit letztem Jahr nicht mehr gibt? Bzw. kann ich die überhaupt kündigen?
Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus!
C.K.
Community-Antworten (1)
05.02.2007 um 17:02 Uhr
Kündigungsfristen stehen in der Regel in den Schlussbestimmungen der Betriebsvereinbarung. Gekündigt wird gegenüber dem Arbeitgeber. Vorab muss jedoch ein Beschluss des BR vorliegen. Gruß DXP
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