Hallo,

ich hätte eine Frage bzgl. Gesamtbetriebsrat und Betriebsvereinbarungen:
Früher hatten wir in mehreren Geschäftsstellen jeweils einen Betriebsrat und somit einen GesamtBR. Mittlerweile ist es aber so, dass nur noch in einer Geschäftsstelle einen BR gibt, da in den anderen keiner mehr gewählt wurde.
1. Frage: Laut § 47 BetrVG gibt es dann auch keinen GesamtBR mehr, oer?
2. Frage: was passiert mit Betriebsvereinbarungen, die noch mit dem GesamtBR geschlossen wurden? So wie ich das aus dem BetrVG rauslese, ist das kein Beendigungsgrund einer Betr.vereinbarung, oder?

Würde mich freuen, wenn mir jemand die beiden Fragen beantworten könnte mit Verweis auf den Gesetzestext!

Vielen Dank!