Erstellt am 03.11.2005 um 22:30 Uhr von otto
Guten Abend Annett!
Bei diesen wenigen Informationen ist es schwierig, Ihnen eine zuverlässige Antwort zu geben, die Ihnen wirklich weiter hilft:
- Warum gibt es bisher zwei BR?
- Liegen jetzt die Voraussetzungen für die Bildung eines BR überhaupt vor?
- Was hat sich seit der Wahl der zwei BR in Ihren Betrieben geändert, daß jetzt ein gemeinsamer BR gebildet werden soll?
- Wie wird das der Arbeitgeber sehen (Anfechtung der BR-Wahl!)?
Bei der Vorgehensweise empfehle ich Ihnen so zu verfahren, wie es das BetrVG in § 21a bei der Zusammenlegung zweier Betriebe vorsieht: Der BR des größeren Betriebs bestellt den Wahlvorstand - natürlich unter Berücksichtigung der Interessen des kleineren Betriebs. Die Einzelheiten sollten die beiden BR vorab festlegen.
Fragen Sie im Detail bei der W.A.F. (Herr Britting) nach.
Viel Erfolg und herzliche Grüße
otto