Übernahme per Unterschrift - AN sollen bestätigen, das sie ein Arbeitsgerät i.O. übernommen haben?
Bei uns sollen Mitarbeiter per Unterschrift bestätigen, das sie ein Arbeitsgerät i.O. übernommen haben. Nun weigern sich einige mit der Begründung, das in der kurzen Übernahmezeit eine Kontrolle nicht möglich ist, bzw. das Gerät teilweise unbeaufsichtigt ist und somit von Dritten beschädigt oder benutzt werden kann.
Ist die Verweigerung in Ordnung, bzw. wo kann man zu diesem Thema etwas nachlesen ?
Danke schon mal für die Hilfe !!!
Community-Antworten (3)
06.02.2007 um 00:44 Uhr
Player35,
je nach Arbeitsgerät/-mittel dürfte es nicht schwer fallen, bestätigen zu können, dass dieses bei Übernahme o.k. war. Würde z.B. auch ein Kugelschreiber ein solches Arbeitsmittel darstellen.
Um was für Geräte geht es denn? Gibt es bei einen Sicherheitsbeauftragten?
Abgesehen davon, würde ich auch nicht etwas bestätigen, was ich nicht selbst überprüfen kann. Auch sollte es selbstverständlich sein, dass ein AG NUR Arbeitsgeräte übergibt, die sich in einem ordnungsgemässen Zustand befinden.
06.02.2007 um 09:45 Uhr
Player35,
du hast die Gründe doch bereits selbst genannt, warum die Unterschrift nicht geleistet werden kann:
- Kontrolle zu komplex
- Gerät nicht im Dauerverwahrsam des MA
Dazu würde mir auch einfallen, den Grund für die Unterschrift zu hinterfragen (Regress? Selbstbeteiligung?)
Wenn es dem AG nur darum geht, den derzeitigen Verbleib zu dokumentieren, dann würde sich eine Art Fahrtenbuch ohne wertende Infos anbieten.
Grüße, Saluk
06.02.2007 um 12:03 Uhr
Hallo Player35, Sofern ein Maschinendatenblatt besteht auf dem der Verlauf der Anwendung der Mitarbeiter aller Schichten besteht, sehe ich da kein großes Problem. Allerdings sollten alle Beschädigungen die nach der Übernahme festgestellt werden unverzüglich dem Zuständigen Vorarbeiter oder der Instandsetzung gemeldet werden und diese Evtl gegenzeichnen lassen um nicht selbst in den Verdacht der Besschädigung zu kommen, würde ich mal so sagen lG Anton
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