Entfernung des BR durch Einführung von Telearbeitsplätzen - Ist der lokale Betriebsrat bei Schließung der NL automatisch aufgelöst worden?
Hallo,
ein Betrieb (Niederlassung) mit 5 Mitarbeitern, die auch einen Betriebsrat gewählt hatten, haben durch Individualvertrag Telearbeitsplätze (Home Office) angenommen. Der AG schließt den Betrieb (die Niederlassung) zum 30.04.2007. Die Büroräume wurden gekündigt. Der Betriebsrat dieses Betriebes war im Gesamtbetriebsrat vertreten. Die Tele- Mitarbeiter des geschlossenen Betriebes werden ab 01.05.2007 der Hauptniederlassung zugeordnet.
Es ergeben sich zwei Fragen:
Ist der lokale Betriebsrat dadurch automatisch entfernt / aufgelöst worden ? Wie ist der Gesamtbetriebsrat betroffen (Der Gesamtbetriebsrat war für insg. 3 Betriebe (Niederlassungen) zuständig.) ?
Wer kennt sich aus ?
Vielen Dank und viele Grüße, hemje
Community-Antworten (5)
06.02.2007 um 10:03 Uhr
Wo kein Betrieb, da kein BR. Die MA sind ja der Hauptniederlassung zugeordnet, müssen sich also an deren BR wenden. Der GBR ist damit nur noch für zwei Niederlassungen zuständig und der bisherige BR ist kein BRM mehr, die Kündigungsschutzregeln gelten für ihn natürlich weiterhin so, als wenn er zum 30.4.2007 abgewählt worden wäre.
Wo ist das Problem?
Grüße, Saluk
06.02.2007 um 12:07 Uhr
Hallo Saluk,
herzlichen Dank für die Rückmeldung.
Zwei Fragen habe ich momentan bitte noch. Im Unternehmen gab es bisher das Konstrukt 5 BR Mitglieder bundesweit, davon 3 in der Hauptniederlassung und je 1 in einer Zweigstelle. Die dritte Zweigstelle war ohne BR.
Wenn jetzt der eine BR aus der zu schließenden Niederlassung als BR wegfällt, haben wir keine ungerade Konstellation (5) mehr sondern nur noch 4 BR Mitglieder. Geht das überhaupt ?
Genauso für den GBR: bisher bestand er aus 3 Mitgliedern aus drei Niederlassungen. Kann es einen GBR geben, der nur 2 Mitglieder hat ?
Vielen Dank und viele Grüße, hemje
06.02.2007 um 14:18 Uhr
Danke, Ramses II,
versuche es mal.
"Hallo Saluk,
herzlichen Dank für die Rückmeldung.
Zwei Fragen habe ich momentan bitte noch. In unserem Unternehmen (GmbH) gab es bisher das Konstrukt 5 BR Mitglieder bundesweit, davon 3 im Hauptbetrieb und je 1 in einem weiteren Betrieb. Der dritte Betrieb war ohne BR.
Wenn jetzt der eine BR aus dem zu schließenden Betrieb als BR wegfällt, haben wir keine ungerade Konstellation (5) mehr sondern nur noch 4 BR Mitglieder. Geht das überhaupt ?
Genauso für den GBR: bisher bestand er aus 3 Mitgliedern aus drei Betrieben. Kann es einen GBR geben, der nur 2 Mitglieder hat ?
Vielen Dank und viele Grüße, hemje"
06.02.2007 um 16:42 Uhr
Hallo Ramses II,
ich lerne noch.
Ja, es ist ein Unternehmen mit einem Betrieb, der an vier Standorten ist und einen 5-köpfigen Betriebsrat hat, dessen Mitglieder in drei verschiedenen Betriebsteilen sitzen.
Verzeihung.
hemje
06.02.2007 um 17:38 Uhr
Hallo Ramses II,
nein, Ersatzmitglieder haben nicht kandidiert.
Viele Grüße, hemje
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