W.A.F. LogoSeminare

Andere Tarifgruppe nach Rückkehr aus der Elternzeit?

M
Melissa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin ganz neu im Betriebsrat und daher noch sehr "grün". Jetzt ist eine Kollegin an mich herangetreten. Sie kommt aus der Elternzeit zurück und möchte Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber bietet ihr zwar eine Teilzeitstelle an, aber nur, wenn sie gleichzeitig eine andere Gehaltsgruppe (2,5 Stufen niedriger als zuvor) akzeptiert. Ist das zulässig? Wo kann ich entsprechendes nachlesen. Was können wir als Betriebsrat dagegen machen?

3.54301

Community-Antworten (1)

T
tamirasun

05.02.2007 um 16:33 Uhr

Hey Melissa, gilt bei Euch der TVöD? Da steht das drin, dass es dem AG ermöglicht wird, wiederkommende Mitarbeiterinnen zurückzugruppieren oder wenn jemand den Arbeitsplatz wechselt kann der neue AG ihn unter seiner bisherigen Stufe eingruppieren.

Wendet Euch doch am besten mal an einen Gewerkschaftssekretär der sich das mal ansehen soll...

LG

Ihre Antwort