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Schriftform bei Widerspruch zu einer Einstellung durch den Betriebsrat - email oder Unterschrift welche gilt ?

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frank1
Jan 2018 bearbeitet

Als BR möchte ich einer Einstellung ensprechend § 99 Abs.2 Punkt 2,3 nicht zustimmen.

Unsere Firma ist örtlich nicht an einem Punkt. Ich sitze als BR in einem "Homeoffice" 300 km weg von der GL.

Der schriftliche Widerspruch per email mit angehängtem Word Dokument ohne handschriftliche Unterschrift gilt der im Ernstfall vor Gericht, oder muss ich den Widerspruch per Post mit eigenhändiger Unterschrift ggf. Rückschein senden.

Bitte um schnelle Antwort, da meine Wochenfrist am Donnerstag abläuft.

mfg

Frank

3.63203

Community-Antworten (3)

D
Dame

05.02.2007 um 15:03 Uhr

Hallo Frank1,

wie wäre es zu unterschreiben und per Fax zu senden? Dies müßte lt. meiner Info reichen.

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Fayence

05.02.2007 um 16:56 Uhr

E-Mail Widerspruch des Betriebsrates gegen die Kündigung eines Mitarbeiters ist unwirksam

Der elektronische Widerspruch der Arbeitnehmervertretung gegen die Kündigung eines Mitarbeiters ist unwirksam, entschied das Arbeitsgerichts Frankfurt am Main. Im entschiedenen Fall wandte sich der Betriebsrat gegen die Entlassung eines Kollegen, indem er der Geschäftsleitung eine E-Mail schickte.

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Fayence

05.02.2007 um 17:03 Uhr

"E-Mail mit angehängtem eingescannten unterschriebenen Schriftstück möglicherweise."

Ramses II,

da wäre ich eher sehr zurückhaltend! Je nach OCR-Software, könnte der Text dann möglicherweise sinnentfremdet sein.

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