Erstellt am 05.02.2007 um 15:42 Uhr von eNDe
Hallo, Frank,
nichts mit Neuwahl und nichts mit Nachrücken, lies mal den § 13 (2) 1. BetrG durch !
Erstellt am 05.02.2007 um 23:07 Uhr von frank1
Mindestens um die Hälfte wurde dann heissen bei 30 Mann, aber was bedeutet um 50.
Soll das heissen um 50 Mann bei vorher nur 19 ?
Ansonsten nur bei Rücktritt .
Helft mir mal mit der Zahl 50 weiter mit einer Erklärung.
mfg
frank
Erstellt am 05.02.2007 um 23:24 Uhr von Fayence
frank1,
die Einstiegsvoraussetzung ist, dass die Zahl der REGELMÄSSIG Beschäftigten um mindestens 50 gestiegen oder gesunken sein muss.
Würde in Eurem Fall bedeuten, dass Ihr 24 Monate nach Wahl 69 AN zählen müsstet, um diese Grundbedingung des §13 Abs.2 Nr. 1 BetrVG zu erfüllen.
Erstellt am 06.02.2007 um 00:06 Uhr von frank1
Ich danke für die nette Antwort.
Da bleibt ja nur der Rücktritt , wenn ich es allein nicht mehr schaffe.
Na so klein bei gebe ich nicht.
Vielen Dank
mfg
frank
Erstellt am 06.02.2007 um 11:09 Uhr von Petrus
Es gibt auch "taktische" Rücktritte. (In der "großen Politik" hat ja Herr Schröder selbiges versucht, nur wurde er nicht -wie von ihm geplant- wiedergewählt)
Aber wenn Du demnächst eh zu einer BR-Schulung fährst: Sprich doch in der Seminarpause mal den Referenten an - Die haben manchmal ganz kreative Einfälle ;-)