Erstellt am 04.02.2007 um 15:42 Uhr von waschbär
Bayer,
Durch Lesen und offentlich, Nickname ändern!
Arbeitnehmer dürfen nur dann an Sonntagen beschäftigt werden, wenn sie gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG einen Ruhetag haben, den der Arbeitgeber innerhalb der folgenden zwei Wochen gewähren muss. Kann der Arbeitgeber einen Ersatzruhetag nicht ermöglichen, darf er den Mitarbeiter sonntags nicht beschäftigen. Ansonsten riskiert er ein Bußgeld durch das Gewerbeaufsichtsamt.
Das Beschäftigungsverbot gilt auch für einen Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer ausschließlich sonntags beschäftigt und der Arbeitnehmer von Montag bis Samstag in einem anderen Arbeitsverhältnis tätig ist. In diesem Fall besteht für den Arbeitgeber, der den Mitarbeiter sonntags beschäftigt, in der Regel ein Grund zur ordentlichen Kündigung aus personenbedingten Gründen. Dem Arbeitgeber ist nicht zuzumuten, wegen eines Gesetzesverstoßes belangt zu werden.
Urteil des BAG vom 24.02.2005
2 AZR 211/04
Pressemitteilung des BAG
Erstellt am 04.02.2007 um 15:54 Uhr von Fayence
Als BR würde ich mir ja zunächst einmal sehr aufmerksam das Arbeitszeitgesetz durchlesen, dann in einem ev. geltendem TV nachforschen ob Sonntagsarbeit in Eurem Saisonbetrieb überhaupt zulässig ist und falls keine Ausnahmeregelung zutreffen sollte, würde ich dem AG empfehlen, doch erst einmal die erforderliche Zustimmung durch die entsprechende Aufsichtsbehöre einzuholen.
Und dann könnt Ihr als BR überhaupt erst einmal von Eurem MBR gem. §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Gebrauch machen.
waschbär,
dieses Urteil kommt hier überhaupt nicht zum Tragen! Es handelt sich um einen AN mit 2 Beschäftigungsverhältnissen, die sich auf jeden Wochentag erstrecken! Somit konnte der "Sonntags-AG" keinen Ersatzruhetag gewähren und durfte kündigen!
Erstellt am 04.02.2007 um 15:58 Uhr von Bayernsau
Hi Waschbär,was ist aber wenn die Mitarbeiter Sonntag nicht arbeiten möchten?Wir haben sehr viele Frauen die auch Familien haben,kann man sie zwingen?
Erstellt am 04.02.2007 um 16:13 Uhr von Bayernsau
Hi Fayence,im geltenen TV steht nur,was man für Sonntagsarbeit bekommt.Mehr nicht.Nichts von Sonntag arbeiten.Aber dein Tip mit der Aufsichtsbehörde ist auch schon gut.Aber was kann der BR gegenüber dem AG machen,wenn die Mitarbeiter Sonntag nicht arbeiten wollen?Der BR ist auch nicht dafür.
Erstellt am 04.02.2007 um 16:34 Uhr von waschbär
Fayence,
stimmt, falsche urteil per Kopie und Paste.Magst wohl keine Schäferhunde ?
Beyer ,
lass die arme "sau" im Stall ...
Erstellt am 04.02.2007 um 16:41 Uhr von Bayernsau
Hey Waschbär,was gegen "Säue"???
Und noch was für mich gefunden??? Wegen Sonntagsarbeit,tztztz
Erstellt am 04.02.2007 um 17:15 Uhr von waschbär
Bayer,
und tschüs .... und noch viel spaß beim suchen :-/
Erstellt am 04.02.2007 um 19:54 Uhr von Fayence
Bayernsau,
warum steht in einem geltenden TV, wie Sonntagsarbeit zu vergüten ist, wenn diese nicht erbracht werden darf?
Noch einfacher wäre es, als BR diesem Wunsch des Arbeitgebers nicht zu entsprechen! Allerdings solltet Ihr sehr sorgsam Interessen gegeneinander abwägen; wenn Euer Betrieb beispielsweise bzgl. seiner Rentabilität leiden würde, weil nicht ausreichend konkurrenzfähig.
Denkt einmal in Ruhe über die ganze Sache nach!
Erstellt am 05.02.2007 um 14:33 Uhr von Bayernsau
Hi Fayence,
im TV steht das mit den Feiertagen und Sonntagsarbeit generell.Wir haben seit 25 Jahren kein Sonntag gearbeitet.Konkurrenzfähig ist bei uns auch nicht gegeben.Wir sind eine Firma die viele kleine Läden und viele Center haben,das Kuriose an der Sache ist,das es nur bei uns gemacht werden soll???Leider sind wir von den ganzen Läden und Centern der einzige BR.Und was noch hinzukommt,ist das unser Laden der Beste ist was sich gut rentiert,ohne Übertreibung.Für uns also doch ein wenig merkwürdig.Daher sind wir als BR ,was diese Sache betrifft doch ein wenig ratlos.