Hallo Betriebsräte
Einem Mitarbeiter wurde in der Freizeit der Führerschein wegen Alkohol entzogen. Dieser ist als Facharbeiter in unserer Fahrzeugwerkstatt tätig und auch als solcher eingestellt. Oftmals musste er jedoch Fahrtätigkeiten für die Firma übernehmen. Können wir uns auf die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Facharbeitertätigkeit/ Fahrzeuginstandhaltung) und soziale Gesichtspunkte berufen um eventuell zu verhindern das dem Kollegen gekündigt wird? Sicherlich musste der Kollege die Folgen eines Führerscheinverlustes kennen. Doch wer ist schon Frei von Schuld?