Erstellt am 26.11.2018 um 08:29 Uhr von BRHamburg
Das dein Kind nicht alleine sein soll, bedeutet nicht das du persönlich das Kind beaufsichtigen müsst. Dss kann auch eine andere geeignete Person übernehmen. Andere Mitarbeiter haben vieleicht auch Kinder und würden gerne mit denen in den Ferien Urlaub machen. Also schau das du die eine Woche durch eine andere Lösung abdedeckt bekommst.
Erstellt am 26.11.2018 um 09:30 Uhr von celestro
"§ 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
§ 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG:
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen."
Ob dringende betriebliche Gründe vorliegen, können wir nicht beurteilen. In den meisten Fällen dürfte das aber eher nicht so sein, auch wenn der AG sowas gerne mal behauptet.
Erstellt am 26.11.2018 um 09:49 Uhr von moreno
Gibt es einen Betriebsrat? Der könnte Dir helfen!
Erstellt am 27.11.2018 um 04:14 Uhr von BRHamburg
Wenn schon 4 Wochen abgedeckt sind ( 2 Wochen beim Vater und 2 Wochen bei Oma ), dann bleiben doch nur noch 2 Wochen über. Du kannst natürlich nochmal mit deinem Chef versuchen zu reden, aber ein Anspruch hast du nicht.
Erstellt am 27.11.2018 um 09:26 Uhr von celestro
"aber ein Anspruch hast du nicht."
Wie bitte ?
"§ 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG:
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen."
Was das heißt hast Du aber schon verstanden, oder ?
Erstellt am 27.11.2018 um 11:58 Uhr von moreno
Aber ohne Betriebsrat wird es schwer es sei denn man ist bereit übers Arbeitsgericht sich den Urlaub einzuklagen, diese Möglichkeit besteht. Und ich könnte mir gut vorstellen, dass man in diesem Fall auch gewinnt. Ein Arbeitsrichter wird nicht so einen asozialen Standpunkt wie BRHamburg vertreten.
Erstellt am 27.11.2018 um 14:40 Uhr von BRHamburg
Celestro es gibt aber Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter die hier berücksichtigt werden müssen. Also kein Anspruch auf drei Wochen in den Sommerferien. Auserdem möchte Melli ihren ganzen Urlaub, der ihr zusteh, ja auch nicht zusammen haben. Wenn wir mal vom gesetzlichen Urlaub ausgeht möchte sie 3/4 ihres Urlaubs haben. Der Gesetzgeber sagt wenn der Urlaub geteilt werden muss, dann muss ein Teil mindestens 2 Wochen ergeben. Diese Forderung ist vom Arbeitgeber erfüllt. Also ich sehe hier keine guten Chancen für Melli gerade weil es keinen BR gibt.
Erstellt am 27.11.2018 um 15:21 Uhr von Pjöööng
Zitat (BRHamburg)
"... es gibt aber Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter die hier berücksichtigt werden müssen."
Steht wo?
Erstellt am 27.11.2018 um 16:14 Uhr von celestro
"gerade weil es keinen BR gibt."
und das steht wo ? Im einzigen Post von melli07 jedenfalls nicht.
Erstellt am 28.11.2018 um 14:39 Uhr von BRHamburg
@ Celestro und Pjöööng Am 26.Nov 18 in den Beiträgen 5 und 6 schreibt Melli das es insgesamt 4 Mitarbeiter mit Kindern gibt die in den Ferien Urlaub machen möchten und das es keinen Betriebsrat gibt.
Erstellt am 28.11.2018 um 14:41 Uhr von BRHamburg
@ Celestro Melli007 hat hier insgesamt 4 Beiträge gepostet.
Erstellt am 28.11.2018 um 14:57 Uhr von celestro
Also ich sehe hier 11 Antworten, keine davon ist von Melli07.
Erstellt am 28.11.2018 um 16:06 Uhr von Pjöööng
12 Antworten
Erstellt am 26.11.2018 um 08:29 Uhr von BRHamburg
Erstellt am 26.11.2018 um 09:30 Uhr von celestro
Erstellt am 26.11.2018 um 09:49 Uhr von moreno
Erstellt am 27.11.2018 um 04:14 Uhr von BRHamburg
Erstellt am 27.11.2018 um 09:26 Uhr von celestro
Erstellt am 27.11.2018 um 11:58 Uhr von moreno
Erstellt am 27.11.2018 um 14:40 Uhr von BRHamburg
Erstellt am 27.11.2018 um 15:21 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 27.11.2018 um 16:14 Uhr von celestro
Erstellt am 28.11.2018 um 14:39 Uhr von BRHamburg
Erstellt am 28.11.2018 um 14:41 Uhr von BRHamburg
Erstellt am 28.11.2018 um 14:57 Uhr von celestro
Erstellt am 29.11.2018 um 04:01 Uhr von BRHamburg
@ Celesto Dann stimmt mit deiner Anzeige etwas nicht. Deine Antwort war der 15. Beitrag.
Laut Aussage von Melli07 gibt es vier Mitarbeiter mit Kindern ( 26.Nov. 2018 um 10:22 ) und keinen Betriebsrat (26.Nov 2018 um 11:15)
Erstellt am 29.11.2018 um 08:50 Uhr von celestro
das Problem habe aber dann nicht nur ich. ;-)))
Erstellt am 29.11.2018 um 08:56 Uhr von moreno
Na Melli wird schon wissen ob sie einen Betriebsrat haben, und wenn nicht, ob sie bereit ist sich den Urlaub vor Gericht zu erstreiten. :-)
Erstellt am 29.11.2018 um 10:24 Uhr von Mercyful
Sehe die beiden von BRHamburg angesprochenen Beiträge von Melli07 auch nicht :-(
Erstellt am 29.11.2018 um 10:31 Uhr von wdliss
Ich vermute fast, dass ausser BRHamburg niemand diese Beiträge sieht!?
Erstellt am 29.11.2018 um 11:10 Uhr von celestro
"Ich vermute fast, dass ausser BRHamburg niemand diese Beiträge sieht!?"
*flöt* :-D
Erstellt am 02.12.2018 um 18:35 Uhr von schlawutzel
Hallo Melli07, wenn Du Probleme hast mit der Betreuung eines Kindes das Tabletten nehmen muss, frag doch mal nach bei der Krankenkasse nach, ob sie eine Idee hat und Dir einen Zuschuss gibt. Es klingt als seist Du alleinerziehend. Gibt es einen Hort?