Es fehlt der stellvertretende Vorsitzende
Wenn sich aus dem 9 Gremium, keiner zur Wahl des stellv. Betriebsratsvorsitzender zur Verfügung stellt, kann das Gremium weiter geschäftsfähig bleiben?
Muss dann ein neuer Betriebsrat gewählt werden, wenn der Stellvertreter fehlt?
Wenn nicht neu gewählt werden muss, auf was muss man achten um die Geschäfte des BR zu führen?
Community-Antworten (16)
25.11.2018 um 14:11 Uhr
Wenn niemand bereit ist, wirklich BR-Arbeit zu leisten, solltet ihr besser zurück treten und den Weg freimachen für Neuwahlen.
25.11.2018 um 14:17 Uhr
hallo Kratzbürste, das ist nicht die Antwort auf meine Fragen!
25.11.2018 um 15:19 Uhr
Ihr braucht einen Stellvertreter. Da kommt ihr auch nicht drumrum. Welche Antwort möchten Sie auf ihre Frage haben ;) ? Und wenn sich keiner zur Verfügung stellt....dann würde ich auch eine Neuwahl empfehlen. Mir scheint es fehlt hier an Motivation und Antrieb und man möchte einen bequemen Weg gehen.
25.11.2018 um 20:59 Uhr
Wir haben einen stellv BRV. Abgesehen davon haben wir eine Geschäftsordnung, in der die Reihenfolge der Vertretung der Vorsitzenden benannt ist. Die ist angelehnt an die Stimmen, die jedes BRM bei der Wahl bekommen hat. Wenn Ihr also partout keinen Kandidaten habt, dann wäre diese allgemeine Regelung vielleicht möglich? Der erste in dieser Kette ist dann halt erstmal stellv. BRV. Solange die/der BRV anwesend ist, hat der stellv. BRV sowieso keine herausragende Position.
Und dann lohnt sich vielleicht ein Gespräch darüber, was die einzelnen BRM eigentlich wollen. Vor allem, was sie lieber nicht selbst tun, sondern den BRV überlassen wollen. (Sei nicht feige, lass mich hinter den Baum?)
25.11.2018 um 21:14 Uhr
Hallo alterMann, wie sieht das rechtlich aus, da im BetrVG steht das die BR- Sitzungen nur der BRV oder sein Stellvertreter einladen kann und die Tagesordnung?
25.11.2018 um 22:20 Uhr
Das Unterlassen der Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden ist gem Fitting (§ 26 Rn 6) eine grobe Pflichtverletzung, die die Auflösung des BR gem § 23 BetrVG rechtfertigen kann. "Der ArbGeb. kann Verhandlungen mit einem BR, der keinen Vors. hat, ablehnen" (Fitting § 26 Rn 7). "Sind Vorsitzender und Stellvertreter gemeinsam verhindert und hat der BR für diesen Fall keine Vorkehrungen zur Entgegennahme von Erklärungen getroffen, kann der AG jedem BRmitglied die Erklärung mit Zugangswirkung übergeben (BAG 27.6.1985 NZA 1986, 426)" (Erfurter Kommentar § 26 BetrVG Rn 2). Damit ist das Chaos also programmiert. Gibts keinen Stellie, ist jeder ein halber Stellie, der zwar Erklärungen entgegennehmen muß aber keine Sitzungen einberufen darf. BR-Sitzungen können nur per Selbstzusammentrittsrecht stattfinden, d.h. ausnahmslos alle zu Ladenden (incl der jeweils erforderlichen Ersatzmitglieder) müssen irgendwie zu einer Sitzung zusammenkommen und dann einstimmig eines Tagesordnung beschließen. Dann können sie auch ohne Vorsitzenden/Stellv. wirksame Beschlüsse fassen. Erster Tagesordnungspunkt so einer Sitzung sollte die Wahl eines ersten/zweiten/dritten/... Stellvertreters sein. Denn ohne Vorsitzenden bzw. Stelllv. können keine Beschlüsse wirksam mitgeteilt werden. Der AG könnte also machen was er will.
26.11.2018 um 08:44 Uhr
Hallo Mango15,
bitte denkt auch daran, dass es bei einem 9-köpfigen BR auch einen Betriebsausschuss geben muss. Dieser Ausschuss ist ein Pflichtausschuss dem gem. BetrVG der Vorsitzende und der Stellvertreter angehören. Auch da kommt ihr zwangsläufig in Konflikt mit dem Gesetz und begeht einen Pflichtverstoß. Vermutlich habt ihr, wie viele andere auch, überhaupt keinen Betriebsausschuss gewählt. Meine Meinung: Wenn ihr das alles nicht auf die Reihe kriegt, dann braucht ihr überhaupt keinen BR oder halt einen anderen. Dann sollte man den Weg frei machen für Kollegen, die das vielleicht richtig und ernsthaft machen wollen. Wenn es die auch nicht gibt, dann lasst das mit dem BR besser sein. Das ist aber die denkbar schlechteste Option. Den Arbeitgeber würde das freuen.
26.11.2018 um 09:27 Uhr
Guten Morgen Cyber99, also alles haben wir nicht falsch gemacht. Wir haben einen Betriebsausschuss installiert, nach dem Rücktritt und dem Ausscheiden des Kollegen der die Stellvertretung des BRV innehatte, suche ich verzweifelt einen Stellvertreter. Nach dem Ausscheiden des Kollegen, sind wir mit dem Nachrücker 5 neue Kolleginnen und Kollegen im Gremium. Zwei alte Hasen, sind derzeit nicht bereit aktiv an der BR- Tätigkeit teilzunehmen und ein Kollege traut sich den Stellvertreter nicht zu. Ich als BRV versuche derzeit alles " fast alleine auf die Reihe zu bringen" und bin sehr aktiv. Ich kann auch die 5 Neuen verstehen, wenn Sie sich zu dem Amt des Stellvertreters noch nicht bereit erklären. Ich bitte euch doch Sachlich zu bleiben und nicht immer etwas hinein zu interpretieren sondern ihr sollt mich mit eurem Wissen unterstützen und Tipps geben.
26.11.2018 um 10:23 Uhr
Hallo Mango15,
sorry, das war nicht so gemeint. Der Mangel an Informationen lässt einem manchmal zu falschen Vermutungen kommen. In der Praxis sieht´s halt manchmal tatsächlich so aus, wie von mir beschrieben. In Deinem Fall kann ich Dir nur viel Glück bei der Suche eines Stellvertreters wünschen. Ohne geht´s halt einfach nicht. Aber versuch mal Deinen Kollegen klar zu machen, dass Ihr ohne Stellvertreter das ganze Gremium in Frage stellt. Außerdem ist es ja so, dass der Stellvertreter genauso wie der Vorsitzende im BR nur einer unter vielen ist und er ja eigentlich keine besondere Funktion und besonderen Aufgaben hat, mal abgesehen davon, wenn Du gerade nicht da bist. Es würde doch Sinn machen, dass eines Eurer Betriebsausschuss-Mitglieder diese Funktion übernimmt. Wünsche Dir weiterhin viel Erfolg bei der BR-Arbeit.
26.11.2018 um 10:47 Uhr
Wie bildet man denn einen Betriebsausschuss ohne Stellvertreter? Tut mir leid aber von solch einer Kaspertruppe würde ich keinen Vorsitz machen! Dann muss eben einer von den Neuen den Stelli machen und ganz schnell auf ein Seminar geschickt werden.
26.11.2018 um 15:25 Uhr
@ moreno
"Wir haben einen Betriebsausschuss installiert, nach dem Rücktritt und dem Ausscheiden des Kollegen der die Stellvertretung des BRV innehatte, suche ich verzweifelt einen Stellvertreter."
Als der BA gegründet wurde, gab es noch einen Stellvertreter. Der ist aber dann zurückgetreten (vom BR-Amt).
26.11.2018 um 16:28 Uhr
§ 27 Betriebsausschuss (1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, >>>dessen Stellvertreter<<< und bei Betriebsräten mit 9 bis 15 Mitgliedern aus 3 weiteren Ausschussmitgliedern
keine Ahnung was ihr da habt, aber ein BA ist das wohl nicht mehr
26.11.2018 um 16:53 Uhr
jetzt hört doch mal auf, auf dem BA rumzureiten. Das es keinen Stellvertreter gibt ist schlimm genug / vermutlich noch schlimmer als keinen BA zu haben.
26.11.2018 um 17:02 Uhr
Hallo celestro, danke für deinen Hinweis in diesem Forum. Nochmal für alle: Wir haben und hatten bis zum Austritt des Stellvertreters aus unserem Unternehmen einen funktionierenden BA, mit dem Ausscheiden meines Stellvertreters ist dieser zur Zeit nicht Aktiv. Unser BA wurde bei der konstituierenden Sitzung auch installiert. Mein Thema, ist es das derzeit aus dem Gremium, keiner den Stellvertreter machen will, dies hat viele Gründe, wie Alleinerziehende Mutter, Kollegen aus dem Außendienst oder die einfache Meinung, ich traue mir dieses Amt derzeit nicht zu, weil diese bei der BR- Wahl NEU dazu kamen.
26.11.2018 um 17:38 Uhr
bei uns gibt es seit Bestehen des BR einen BA, der JEDE Legislaturperiode eingerichtet wurde, aber NIE aktiv war. Alle Arbeit in der Richtung erledigt der BRV alleine.
"keiner den Stellvertreter machen will, dies hat viele Gründe, wie Alleinerziehende Mutter, Kollegen aus dem Außendienst oder die einfache Meinung, ich traue mir dieses Amt derzeit nicht zu, weil diese bei der BR- Wahl NEU dazu kamen."
alleinerziehende Mutter ? Man ist S-BRV während der normalen Arbeitszeit. Und ein Neuling ... also man hat den BRV, den man um Rat fragen kann, bzw. Foren wie dieses hier. Solange der BRV nicht krank / im Urlaub ist, hat man eh nicht mehr zu tun. Also ziemlich blöde Ausreden finde ich.
26.11.2018 um 17:48 Uhr
Der Betriebsausschuss löst sich nicht auf, bloß weil der BRV oder der Stellv aus dem BR ausscheiden! Er verliert dadurch auch seine Arbeitsfähigkeit nicht! Es rückt dann halt ein BA-Ersatzmitglied nach oder er ist bis zur Neuwahl des BRV / Stellv. unterbesetzt.
Ansonsten: Der BR macht sich durch Nichtwahl eines Stellv einer andauernden Amtspflichtverletzung schuldig. Das ist unschön, aber nicht lebensbedrohend.
Sollte jedoch irgendwann der BRV verhindert sein, so ist dieser BR im Wesentlichen handlungsunfähig.
Sich das Amt nicht zutrauen? Niemand wird als BR, Stellv. oder BRV geboren. Alle haben irgendwann das erste Mal "da vorne" gesessen. Wenn das Gremium nicht unter ständiger Selbstzerfleischung leidet, kann man das lernen.
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