Erstellt am 02.02.2007 um 19:46 Uhr von Bergmann
@ lighting ,
um dir eine unverbindliche Auskunft zu geben , müßten wir wissen--
--wie ist der Wohlfahrtsverband gegliedert ?
--sind die gGmbH´s Eigenständig ??
--Größe der gGmbH´s ??
Infrage kommt--mehrere BR´s und ein GBR oder halt nur ein BR für alle--je nach deinen Antworten !!
Erstellt am 02.02.2007 um 21:11 Uhr von lighting
@ Bergmann
Wir haben den Verein oben und dann vier gGmbH's
Im Verein arbeiten ca. 400 MA, in der ersten gGmbH (die auch Mutter der drei anderen ist) 70 MA, in der ersten Tochter 240, in der zweiten 500 und in der dritten, die aber einen eigenen BR hat, da sie weiter weg ist, ca.100.
Unser BR ist für den Verein und für die Mutter mit zwei Töchtern zutändig, außerdem haben wir noch einen Konzernbetriebsrat, der dann auch für die dritte Tochter zuständig ist.
Über den gemeinsamen Betrieb gibt es eine BV mit dem AG.
Erstellt am 03.02.2007 um 04:52 Uhr von matze83
Erstellt am 03.02.2007 um 09:29 Uhr von Fayence
lighting,
von welchen KollegInnen seid Ihr denn als BR gewählt worden? > A: Verein (400 MA) > B: Mutter gGmbH (70 MA) > C: Tochter gGmbH (240 MA) > D: Tochter gGmbH (500 MA)
Wenn alle KollegInnen der Betriebe (A-D) in die Wahl einbezogen worden sind, müsstet Ihr demnach einen 15köpfigen BR stellen! Ich fürchte, da läuft in Eurem Verständnis für Zuständigkeiten etwas durcheinander.
P.S.
Ein Konzernbetriebsrat wird aus den Mitgliedern mehrerer GBRs bebildet! Sowohl GBR als auch KBR können NICHT für die dritte Tochter zuständig sein; die Aufgabenstellung dieser Gremien ist eine andere!
Erstellt am 03.02.2007 um 11:02 Uhr von lighting
@ Fayence
Wir sind von allen MA der Betriebe A-D gewählt worden und bilden einen 15 köpfigen BR.
Wieso kann unser KBR nicht für die dritte Tochter zuständig sein? Es wird schon seit Jahren so gehandhabt.
Vor 2000 waren wir ein großer Verein, der immer mehr gespalten wurde, aber wir haben mit dem GF eine BV, dass wir weiterhin von A-D als gemeinsamer Betrieb gelten. So haben die MA uns auch gewählt.
Erstellt am 03.02.2007 um 12:08 Uhr von Fayence
lighting,
wenn Ihr von allen MA "A-D" gewählt wurdet, schliesst sich dieses Wahlvorhaben der KollegInnen aus!
Was den KBR betrifft; ich verstehe ganz einfach nicht, warum der für die "dritte Tochter" mit eigenem BR zuständig sein sollte! Dieser BR MUSS doch auch in einem GBR vertreten sein und ein KBR wiederum setzt sich aus den Mitgliedern einzelner GBRs zusammen. Wobei die Entscheidungsbefugnisse eines Konzernbetriebsrates eher sehr beschränkt sind.
Erstellt am 03.02.2007 um 15:47 Uhr von Kölner
@Fayence
Ich bezweifle ganz offen...
...dass eine Mutter GmbH gleichzeitig einige Töchter vertritt. Diese hätten m.E. eine eigenen BR zu wählen.
...dass überhaupt ein KBR auf dieser Ebene existent sein darf.
...dass ein "Mutter-BR" auch noch "Holding-BR" sein darf.
Vermutlich gibt es auch noch weitere Abspaltungen...
Grosses Chaos und m.E. völlig ungültig!
Erstellt am 03.02.2007 um 15:51 Uhr von paula
verwundert bin ich über folgenden Satz:
"Über den gemeinsamen Betrieb gibt es eine BV mit dem AG."
Die BR-Struktur kann man nicht über eine BV regeln. Nach § 3 BetrVG ist für die Ordung der BR-struktur ein TV zu schließen. Ansonsten solltet ihr hier einmal ganz genau Eure Strukturen am Betriebsbegriff des BetrVG vorbeiführen. Ich glaube da gibt es ein paar Überraschungen...
Erstellt am 03.02.2007 um 16:32 Uhr von Fayence
paula und Kölner,
nichts desto trotz wurde dieser existente BR von den AN der Betriebe A-D gemeinschaftlich gewählt. Und aus diesem einzigen Grund sehe ich zumindest zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, einfach einen eigenen BR wählen zu können.
Dass hier Kuddelmuddel herrscht und entwirrt werden muss, glaube ich auch! Hilft lighting aus meiner Sicht in der aktuellen Situation aber nicht weiter.
Was ist also zu tun? Wahlanfechtung durch die "Wahlwilligen AN" mit dem Ziel "Feststellung der Nichtigkeit"? Dann entwirren und jeweils neue BRs wählen? Schlagt etwas vor!
Erstellt am 03.02.2007 um 16:34 Uhr von lighting
@alle
bei mir ist jetzt auch Chaos...im Kopf
Was haltet Ihr denn von dem BAG Urteil vom 11.2.2004, 7 ABR 27/03?
Das nehmen meine BR Kollegen nämlich als Rechtsgrundlage, aber mich überzeugt es nicht so ganz, weil unser Verein ja neben der Holding auch noch andere GmbHs hat.
Erstellt am 03.02.2007 um 16:53 Uhr von waschbär
lighting,
zum Urteil > gar nichts ! ist das alles was die in petto haben ?
Ich Verstehe auch nicht warum ihr "einen BR " habt ?
Was den Bitte für eine BV ?
Habt ihr den keinen KBR-V ?
Deine Aussagen Verwirren mehr als das Sie sach dinliche Hinweise geben
Erstellt am 03.02.2007 um 16:56 Uhr von Kölner
@waschbär
Deine Frage...ein Muster der zentralen Fragestellung; ich hatte sie fast vergessen! ;-))
Erstellt am 03.02.2007 um 17:04 Uhr von waschbär
Kölner,
Oh, hoffentlich Versteht "lighting" das sonst wird das hier noch zum endlos "fred" der Vermutungen
Erstellt am 03.02.2007 um 20:20 Uhr von Kölner
@waschbär
Ich ziehe Dir demnächst das Fell über die Ohren, wenn Du nicht ab und an mal einen "."(Punkt) benutzt. Ich habe Deine Aussage eben 'zig mal lesen müssen.
Erstellt am 04.02.2007 um 14:42 Uhr von waschbär> oft ohne Punkt und Komma,besonders beim Monolog
Kölner,
ach, Mensch was los ?
"Lightning" , hat das eh, nicht Verstanden.Sonst hätte, er es ja schon Verbessert. Betrifft die Antworten auf meine fragen. Sr.51359 .
Mein AG würde dir den tip geben, einfach Rechtgeben und dem Antrag ohne Nachfragen zustimmen.Allerdings , gebe ich mir gegenüber meinen AG nicht die "Blösse", der Rechtschreibschwäche und dem zu schnellen Tippen ohne es vorm Speichern nochmals durch zu Lesen.
Ich bin noch am überlegen, ob du die Aussage meinst oder eine andere ?