Erstellt am 02.02.2007 um 19:21 Uhr von Fayence
blade911,
kurze Antwort: Zu einer BV gem. §43 BetrVG " Ja"!
Erstellt am 02.02.2007 um 19:48 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
war deine kurze Antwort vor kurzem nicht noch Kurzer ??
Erstellt am 02.02.2007 um 20:31 Uhr von Fayence
Bergmann,
Du hast schnell und richtig gesehen, allerdings war die Antwort innerhalb von 2 Minuten komplettiert; ist also schon etwas her! :-)
Erstellt am 02.02.2007 um 22:24 Uhr von Lotus
Hallo blade911,
wir machen unsere nächste BV im März und laden den AG nicht ein, nur einen Gewerkschaftssekretär.
Ein Kollege von ver.di hat gemeint, das könnten wir.
Bei uns ist es so, wenn der AG anwesend ist, dann sagt keiner etwas.
Nun erhoffen wir uns eine rege Diskussion.
Lotus
Erstellt am 02.02.2007 um 22:27 Uhr von Kölner
@Lotus
Der Kollege von Ver.di hat einen Knall!
Erstellt am 03.02.2007 um 17:01 Uhr von waschbär
Lotus,
nicht alles was die Gewerkschaft oder ihrer "Arbeitnehmer" von sich geben ist immer "Goldwert" .... Überprüfe es, sonst kommt noch ähh da habt ihr mich aber irgendwie nicht so recht Verstanden ich meinte ......