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Betriebsversammlung - muss man die GS unbedingt zur Betriebsversammlung einladen?

B
Blade911
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich habe nur eine kurze Frage muss man die GS unbedingt zur Betriebsversammlung einladen?? Wir vom BR wollen eine Abteilung nur über den neuen werde gang informieren und erläutern. Vielen Dank und schönen Abend.

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Community-Antworten (6)

F
Fayence

02.02.2007 um 20:21 Uhr

blade911,

kurze Antwort: Zu einer BV gem. §43 BetrVG " Ja"!

B
Bergmann

02.02.2007 um 20:48 Uhr

@ Fayence ,

war deine kurze Antwort vor kurzem nicht noch Kurzer ??

F
Fayence

02.02.2007 um 21:31 Uhr

Bergmann,

Du hast schnell und richtig gesehen, allerdings war die Antwort innerhalb von 2 Minuten komplettiert; ist also schon etwas her! :-)

L
Lotus

02.02.2007 um 23:24 Uhr

Hallo blade911, wir machen unsere nächste BV im März und laden den AG nicht ein, nur einen Gewerkschaftssekretär. Ein Kollege von ver.di hat gemeint, das könnten wir. Bei uns ist es so, wenn der AG anwesend ist, dann sagt keiner etwas. Nun erhoffen wir uns eine rege Diskussion.

Lotus

K
Kölner

02.02.2007 um 23:27 Uhr

@Lotus Der Kollege von Ver.di hat einen Knall!

W
Waschbär

03.02.2007 um 18:01 Uhr

Lotus,

nicht alles was die Gewerkschaft oder ihrer "Arbeitnehmer" von sich geben ist immer "Goldwert" .... Überprüfe es, sonst kommt noch ähh da habt ihr mich aber irgendwie nicht so recht Verstanden ich meinte ......

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