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Wahlberechtigung/Wählbarkeit - auch für gekündigte AN?

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hamburger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Wegen Massenentlassungen sind nun über 50% der Beschäftigten bei uns weggefallen. Das heißt für uns als 5er Betriebsrat: Wir müssen Anfang März neu Wählen. Es wird dann ein 3er BR werden. Nun meine Frage: Sind auch die Kollegen/-innen wahlberechtigt und wählbar, deren Kündigungsfrist erst Ende März oder später ausläuft und freigestellt sind? Vielen Dank für Eure Antworten!

Euer Hamburger

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Community-Antworten (4)

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Fayence

02.02.2007 um 18:35 Uhr

Hamburger,

nachgefragt! Wann habt Ihr den aktuell amtierenden BR gewählt??? Falls das z.B. im März 2006 der Fall gewesen sein sollte, ist die Verpflichtung einer Neuwahl gem. § 13 Abs.1 Nr. 2 BetrVG erst im März 2008 zu prüfen!!!

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hamburger

02.02.2007 um 21:26 Uhr

Hallo Fayence!

Wir sind seit Mai 2004 im Amt und der erste BR. Also müssen wir jetzt wählen, weil die 24 Monate schon vorbei sind.

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Fayence

02.02.2007 um 21:43 Uhr

Hamburger,

dann macht diese "Neuwahl" ja auch wirklich Sinn! Vor allem wenn man bedenkt, dass Ihr bereits im letzten Jahr hättet wählen müssen und Ihr mit Ablauf des 31.5.2006 gar keinen rechtskräftigen BR mehr habt! Aber auch Ihr solltet besser so tun als ob Ihr noch im Amt seid!

Nun zu Deiner Frage. Auch für die gekündigten oder freigestellten KollegInnen gelten die Bedingungen der §§ 7&8 BetrVG. Sind sie am Wahltag AN des Betriebs sind sie entsprechend wahlberechtigt und auch wählbar. Der nachwirkende Kündigungsschutz wird für Nicht-BRM allerdings nicht mitgeliefert.

P.S. Ihr solltet Euch den nächsten Regelwahlzeitraum dick, fett und rot an die Wand pinseln: 1.März - 31.5.2010. Falls vorher keine anderen Gründe für eine Neuwahl sprechen, muss die nächste Wahl in diesem Zeitraum stattfinden!!!!

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Fayence

02.02.2007 um 22:24 Uhr

Ramses II,

o.k., was explizit diese Kombination betrifft, lasse ich mit mir reden = weder /noch! ;-)

P.S. Hoffentlich noch rechtzeitig und unbemerkt gemerkt! ;-))

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