Erstellt am 02.02.2007 um 17:35 Uhr von Fayence
Hamburger,
nachgefragt! Wann habt Ihr den aktuell amtierenden BR gewählt??? Falls das z.B. im März 2006 der Fall gewesen sein sollte, ist die Verpflichtung einer Neuwahl gem. § 13 Abs.1 Nr. 2 BetrVG erst im März 2008 zu prüfen!!!
Erstellt am 02.02.2007 um 20:26 Uhr von Hamburger
Hallo Fayence!
Wir sind seit Mai 2004 im Amt und der erste BR. Also müssen wir jetzt wählen, weil die 24 Monate schon vorbei sind.
Erstellt am 02.02.2007 um 20:43 Uhr von Fayence
Hamburger,
dann macht diese "Neuwahl" ja auch wirklich Sinn! Vor allem wenn man bedenkt, dass Ihr bereits im letzten Jahr hättet wählen müssen und Ihr mit Ablauf des 31.5.2006 gar keinen rechtskräftigen BR mehr habt! Aber auch Ihr solltet besser so tun als ob Ihr noch im Amt seid!
Nun zu Deiner Frage. Auch für die gekündigten oder freigestellten KollegInnen gelten die Bedingungen der §§ 7&8 BetrVG. Sind sie am Wahltag AN des Betriebs sind sie entsprechend wahlberechtigt und auch wählbar. Der nachwirkende Kündigungsschutz wird für Nicht-BRM allerdings nicht mitgeliefert.
P.S.
Ihr solltet Euch den nächsten Regelwahlzeitraum dick, fett und rot an die Wand pinseln: 1.März - 31.5.2010. Falls vorher keine anderen Gründe für eine Neuwahl sprechen, muss die nächste Wahl in diesem Zeitraum stattfinden!!!!
Erstellt am 02.02.2007 um 21:24 Uhr von Fayence
Ramses II,
o.k., was explizit diese Kombination betrifft, lasse ich mit mir reden = weder /noch! ;-)
P.S.
Hoffentlich noch rechtzeitig und unbemerkt gemerkt! ;-))