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Wählbarkeit und Wahlberechtigung

E
Entenbach
Nov 2018 bearbeitet

Hallo, ich brauch mal eure Hilfe. In unserem Betrieb sind einige 400€ Kräfte eingestellt, seid Februar 2010. Die BR Wahlen werden am 31.5.2010 stattfinden. Das bedeutet, sie können nicht kandidieren da sie noch keine 6 Monate im Amt sind. Aber, vor dem 1.2.2010 haben sie in unserem Haus als Aushilfe einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Und das schon über 7 Jahre. Bedeutet dies, dass sie doch kandidieren könnten? Und wie ist das mit der Wählbarkeit und Wahlberechtigung einer AN die nur zu 50% eine stellvertretende Leitungsposition ( stellvertretende Pflegedienstleitung ) und zu 50% " normale" AN übernimmt???

Danke im Vorraus LG Nicole

95101

Community-Antworten (1)

K
Kölner

17.03.2010 um 10:34 Uhr

@Entenbach Die GfB haben nur das aktive aber nicht das passive Wahlrecht. Eine PDL würde ich IMMER das passive und aktive Wahlrecht zugestehen.

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