Es geht um die Wahl zur JAV.
Wir haben einige AZUBIS bei uns im Haus, die über einen externen Ausbildungsträger/pakt beschäftigt sind und bei uns neben unseren eigenen Azubis gleichberechtigt Ihre Ausbildung absolvieren.
Unstrittig sehe ich die Wahlberechtigung der "externen Azubis".
Aber wie sieht es mit der Wahlbarkeit aus?
Sind diese wie Zeitarbeiter nicht wählbar? das BetrVG ist da nicht eindeutig
Danke
Unsere Seminarempfehlung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1
Rechte und Aufgaben der JAV