Wählbarkeit zur JAV - sind externe AZUBIS wahlberechtigt bzw. wählbar?
Hallo, wer kann mir eine Frage beantworten? Es geht um die Wahl zur JAV. Wir haben einige AZUBIS bei uns im Haus, die über einen externen Ausbildungsträger/pakt beschäftigt sind und bei uns neben unseren eigenen Azubis gleichberechtigt Ihre Ausbildung absolvieren. Unstrittig sehe ich die Wahlberechtigung der "externen Azubis". Aber wie sieht es mit der Wahlbarkeit aus? Sind diese wie Zeitarbeiter nicht wählbar? das BetrVG ist da nicht eindeutig
Danke
Community-Antworten (1)
27.12.2005 um 14:03 Uhr
In meinen Augen sieht das aus wie "Leiharbeiter", die eindeutig im BetrVG als nicht wählbar ausgewiesen werden.
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