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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leiharbeiter machen Mehrarbeit - ohne BR Zusage?

M
Moritz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

wir haben für bis max. 6 Monate eine Leiharbeiter mit Arbeitnehmerüberlassungsvertrag im Hause. Diese Leute kloppen Stunden ohne Ende. Auf unsere Anfrage bei der GL, uns einen Arbeitszeitnachweis für diese Leute zukommen zu lassen, wurde uns gesagt wir wären für diese Leute nicht zuständig. Wir haben eine 37,5 Std. Woche und halten unsere Kollegen dazu an, diese einzuhalten. Da bei uns der BR bisher von der GL nicht ernstgenommen wurde, haben wir Neulinge seit letztem Jahr einen schweren Stand. Es wurden hier schon immer stillschweigend Überstunden geduldet, die aber nie bezahlt wurden, weil von der GL nicht angeordnet. Die Überstunden der eigenen Leute haben wir mittlerweile im Griff, aber wie geschrieben, die Leiharbeiter machen mir noch Sorgen....

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Community-Antworten (6)

B
Bergmann

02.02.2007 um 18:23 Uhr

@ Moritz ,

wenn die Leiharbeiter in den betrieblichen Arbeitsablauf eingebunden sind , habt ihr sehr wohl ein Mitbestimmungsrecht !!

Sind die Leiharbeiter Projektbezogen , z.B. Neubau Toilettenhaus , wird´s schwierig .Da muß man durch die Hintertür reinkommen wie z.B. Mitspracherecht Socialräume !!

Was machen eure Leiharbeiter ??

L
Lotte

02.02.2007 um 19:26 Uhr

Moritz, wenn sie im Betrieb eingebunden sind, dann habt Ihr auch Mitspracherecht bei dem Einsatz jedes einzelnen nach §99, BetrVG

Bergmann, guten Abend ;-)

B
Bergmann

02.02.2007 um 19:55 Uhr

@ Fayence ,

netter Link--und er beinhaltet köstliches: " Es fehlt auch nicht an einem Verschulden der Arbeitgeberin "

Ich liebe Amtsdeutsch !! :-)))

@ Lotte ,

Grüß dich ;-))

F
Fayence

02.02.2007 um 20:10 Uhr

Bergmann,

damit Dein Amüsement nicht zu kurz kommt! :-))

http://www.faventia.de/geld-und-recht/kuriose-rechtsurteile/

B
Bergmann

02.02.2007 um 20:17 Uhr

@ Fayence ,

jetzt wird´s schwierig--dein letzter Link ist gut-aber das geht unter der Rubrik "Hier wiehert der Amtsschimmel " und mein Amüsement geht unter "Amtsdeutsch " !!

Als Beispiel:http://baetzler.de/humor/rotkaeppchen_amtsdeutsch.html

Vielleicht Ramses II zur Hilfe holen ??

F
Fayence

02.02.2007 um 22:15 Uhr

Bergmann,

ich hege keinerlei Zweifel daran, dass Ramses II darauf erkennen würde, dass sich meine Antwort lediglich auf "Amüsement" und nicht auf die Kombination "Amüsement + Amtsdeutsch" bezieht! ;-)))

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