Aufgrund der aktuellen Schadensbegrenzung bei Unternehmen wie Volkswagen,Siemens,Airbus u.a.frage ich nach Aktivitäten der Gewerkschaften zur Haftungsverpflichtung von Vorständen,Schlüsselpositionen des Managements und den Aufsichtsräten.
Bei einer zeitgemäßen Lösung wie z.B. Festschreibung des "Halbeinkünfteverfahrens"d.h. Vergütungseinbehalt von Vorstands,Aufsichtsrats-und Bezügen der Schlüsselpositionsinhaber im Betriebsverfassungsgesetz,dürfte diese Klientel,wenn sie es denn leistungsbezogen und verantwortungsbewußt meint und sich nach wie vor zur fast schon legendären Deutschland Ag zählen will,auch - und gerade deswegen - unter Bedingunen der Globalisierung,keine Einwände haben.
Halbeinkünfteverfahren heißt:
Einbehalt von 50% der Bezüge in einem verzinslichen treuhänderischen Fond,der einer Sperrfrist von 10 lahren unterliegt.Bei Erfolg des Unternehmens wird der Basisbetrag ohne Zinsen dem von einem unabhängigem Gremium des Aufsichtsrat bedachten ausgezahlt.
Bei festgestelltem Mißerfolg wird der Betrag einbehalten und im Falle von Insolvenz oder Bankrott für Maßnahmen der sozialen Abfederung verwendet.
Damit können alle Betroffenen weiterhin Ihre Vergütungen je nach Leistungsfähigkeit des Unternehmens wie bisher festlegen - nur mit entsprechendem Verantwortungsbewußtsein
für sich persönlich und gegenüber den Mitarbeitern.
Ihre geschätzte Antwort zu diesem Thema würde mich interessieren.
mfg
hozimin
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