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Kündigung einer Betriebsvereinbarung - mündlich?

B
Brede17
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann eine Betriebsvereinbarung vom Arbeitgeber mündlich gekündigt werden oder muß sie in jedem Fall schriftlich erfolgen. Wenn schriftliche Kündigung vorgeschrieben ist, wo finde ich einen rechtlichen Hinweis ?

3.53302

Community-Antworten (2)

H
heiner

02.02.2007 um 14:49 Uhr

Eine Betriebsvereinbarung kann nur schriftlich abgeschlossen werden und somit auch nur schriftlich gekündigt werden! Wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen würde, so muss der AG im Zweifelsfall beweisen, dass er die Kündigung vollzogen hat. Bei einer mündlichen Kündigung würden ihm noch nicht mal Zeugen helfen....

P
paula

02.02.2007 um 15:20 Uhr

@Heiner

einfach FALSCH

eine Betriebsvereinbarung kann natürlich auch mündlich gekündigt werden (siehe Richardi § 77 Rn. 205, Fitting § 77 Rn. 157). die Kündigung muss entsprechend bestimmt sein. Und nachdem ein Zeuge ein wirksames Beweismittel vor deutschen Gerichten ist, kann der AG dies sehr wohl durch einen Zeugen nachweisen. Und nicht vergessen sollte ein BR-Mitglied als Zeuge vernommen und er macht dort wahrtswidrige Angaben, dann macht er sich strafbar

natürlich können die Betriebsparteien vereinbaren, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Dann hat der Arbeitgeber auch die Form zu berücksichtigen.

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