Außerordentliche Kündigung - zählt das Wochenende mit Freitag Eingang, also Zeit bis Montag?
Hilfe! Außerordentliche Kündigung. Frist 3 Tage. Zählt das Wochenende mit? Freitag Eingang, also Zeit bis Montag???? Danke für schnelle Antwort!!!
Community-Antworten (1)
02.02.2007 um 14:13 Uhr
siehe Richardi § 102 Rn. 98
bei der Berechnung der Frist ist der Tag des zugangs nicht mitzurechnen. Das Bedeutet bei Zugang am Freitag läuft die Frist hier am Montag um 24 uhr ab
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