Arbeitszeit, Mehrarbeit
Hallo, wenn ich im Arbeitsvertrag 10 Überstunden in meinem Gehalt als enthalten stehen habe, es aber eine BV mit Gleitzeit und Überstunden gibt, die Freizeitausgleich regelt, gilt dann der AV oder die BV?
Community-Antworten (3)
23.11.2018 um 14:02 Uhr
es kommt drauf an, ob deine Regelung im Vertrag überhaupt wirksam ist, was genau in der BV steht und was ggf. ein TV regelt. Zu deutsch: ist so nicht zu beantworten
25.11.2018 um 22:23 Uhr
Was passiert eigentlich wenn du die 10 Überstunden nicht leistest? Hast du dann Minusstunden oder bekommst weniger Gehalt?
26.11.2018 um 07:51 Uhr
Die Stunden sind falls nötig zu leisten, kein Minus am Gehalt oder Stunden, haben auch keine „Stempeluhr“.
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