W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeit, Mehrarbeit

C
cd1970
Nov 2018 bearbeitet

Hallo, wenn ich im Arbeitsvertrag 10 Überstunden in meinem Gehalt als enthalten stehen habe, es aber eine BV mit Gleitzeit und Überstunden gibt, die Freizeitausgleich regelt, gilt dann der AV oder die BV?

33303

Community-Antworten (3)

P
paula

23.11.2018 um 14:02 Uhr

es kommt drauf an, ob deine Regelung im Vertrag überhaupt wirksam ist, was genau in der BV steht und was ggf. ein TV regelt. Zu deutsch: ist so nicht zu beantworten

M
MaJoK

25.11.2018 um 22:23 Uhr

Was passiert eigentlich wenn du die 10 Überstunden nicht leistest? Hast du dann Minusstunden oder bekommst weniger Gehalt?

C
cd1970

26.11.2018 um 07:51 Uhr

Die Stunden sind falls nötig zu leisten, kein Minus am Gehalt oder Stunden, haben auch keine „Stempeluhr“.

Ihre Antwort