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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausfall bzw. Verschiebung von BR-Sitzungen des Vorsitzenden - wie ist ein möglicher Weg diese Sitzungen trotzdem durchzuführen?

H
Haloperidol
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns fallen (die eh schon unregelmässig stattfindenden BR-Sitzungen) häufiger aufgrund von Krankheit oder kurzfristiger 'Unabkömmlichkeit' des Vorsitzenden aus oder werden verschoben. Wie ist dieser Umstand zu vermeiden; wie also ein möglicher Weg diese Sitzungen trotzdem durchzuführen? Können die gemeinen Mitglieder bzw. der/die Stellvertreter der Absage widersprechen und für den Vorsitzenden einen Nachrücker einladen? Was ist, wenn der Vorsitzende seine Absage mit einem (von mehreren) Stellvertretern abgesprochen hat? Viele Dank schon mal...und viele Grüße

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

01.02.2007 um 14:07 Uhr

@haloperidol (wer sich so einen Nick gibt...) Wie wäre es... ...wenn Ihr den BRV abwählt? ...die BR-Termine "fixt"?

W
w-j-l

01.02.2007 um 14:57 Uhr

@ Kölner ...das kann bei langjähriger BR-Tätigkeit die angezeigte Indikation sein.

@ haloperidol

wer hindert euch denn daran, falls form- und fristgerecht eingeladen wurde und eine korrekter TO vorliegt, eine Sitzung abzuhalten?

Das geht, wenn der verhindert ist, auch ohne den BRV.

Ansonsten: Siehe ... Kölner

H
Haloperidol

01.02.2007 um 15:46 Uhr

...manch einer Sitzung könnte es zuträglich sein...wem auch immer...

Doch zum Thema: Danke. Ich war unsicher wie -und wie selbstverständlich- die Titel- und erfahrungsloseren dem '[ap]primus inter pares' ihr Anliegen nahebringen sollten. Nun gehts wieder ;-)

F
Fayence

01.02.2007 um 18:05 Uhr

haloperidol,

bei dem Nick könnten die Positionen BRV und stellvertr. BRV doch ohne weiteres doppelt besetzt sein! ;-))

P.S. Ein Nachrücker darf nur im Fall einer "echten" Verhinderung eingeladen werden!

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