Erstellt am 01.02.2007 um 12:25 Uhr von Rollie
Anders herum, ich kann nicht entdecken, wo steht, das es nicht möglich sein soll. Wie sollte ein Betriebsrat, bestehend aus einer Person sonst der Tatsache gerecht werden, Vorsitzender und gleichzeitig Schriftführer zu sein.
Erstellt am 01.02.2007 um 12:43 Uhr von w-j-l
Schriftführer ist keine "Funktion" im BR, höchstens die Personalisierung einer Aufgabe. Ich kann im BetrVG nirgends eine Stelle finden, nach der ein Schriftführer zu wählen ist.
Außerdem ist es m.W. nirgends im BetrVG geregelt, dass ein Mitglied nicht mehrere "Funktionen" (Wahlämter) gleichzeitig haben darf, außer es schließt sich auf natürliche Art gegenseitig aus.
Erstellt am 01.02.2007 um 12:52 Uhr von Fayence
Abgesehen davon, dass das BetrVG keine/n 2. Vorsitzende/n kennt, überlege ich gerade krampfhaft, was sich hier auf natürliche Art gegenseitig ausschliessen könnte!
Erstellt am 01.02.2007 um 13:08 Uhr von Saluk
Ausschluss auf natürliche Art: Vorsitzender und stellv. Vorsitzender...
Erstellt am 01.02.2007 um 13:19 Uhr von w-j-l