Hallo zusammen
Wenn ein MA ohne expliziten Auftrag eines Vorgesetzen am Sonntag sich via Remote Zugang in die Firmenrechner einklinkt und arbeitet, ist das ja Sonntagsarbeit. Natürlich nicht vom AG angeordnet. Muss der AG das unterbinden? Oder kann der AG sich darüber freuen, dass die Leute - aufgrund einer Überlastungssituation - am Sonntag ein paar Stunden arbeiten, weil sie den Rest der Woche ihre Arbeit nicht geschafft haben?
Wir haben aktuell in der Firma unendlich viel Arbeit. Allen wurde schon angeboten von Teilzeit auf Vollzeit zu gehen oder gar die Vollzeit auf 45-Stunden pro Woche auszudehnen. Bezahlt natürlich.

Wir liegen dem AG seit Jahren in den Ohren, mehr Leute einzustellen. Er gibt sich nachweislich sogar Mühe, dies zu tun. Leider gibt es kaum Softwareentwickler usw. am Markt und die paar, die neu eingestellt werden, haben deutlich (!) höhere Löhne als die "alten Hasen", was an anderer Stelle Probleme aufwirft, die ich hier nicht zur Diskussion stellen möchte.

Für mich hat das Verhalten der MA und das des AG als Nutznießer mehrere Aspekte: Sonntagsarbeit, BR-Mitbestimmung, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes / Überschreitung der Wochenarbeitszeit, psych. Belastung/Überlastung.

Wir sind nicht tarifgebunden und haben eine BV, die regelt, dass die üblichen Wochentage zur Erbringung der Arbeitsleistung Montag bis Freitag sind. Die Länge und Lage der Arbeitszeit darf an diesen Tagen im Rahmen von ca. 6 bis 20 Uhr selbst bestimmt werden, solange man seine arbeitsvertraglich festgelegte Arbeitszeit erreicht.

Danke für Eure Meinungen und Kommentare.