Hallo zusammen,

in einem Urteil des BAG wurde gesagt, dass Reisezeit als Arbeitszeit gilt und entspr. vergütet wird. Wie ist das jetzt, wenn die Reisezeit die 8 Stunden überschreitet. Werden diese Stunden dann als Überstunden angenommen? Wenn ja, müssten diese Überstunden dann nicht im Vorfeld beantragt werden?

Kann mir bei dieser Fragestellung jemand helfen bitte.

vielen Dank schon mal vorab