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Verletzung der Informations-und Mitbestimmungsrechte - NA um eine 1/2 Stunde täglich verkürzt?

L
Lotus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hoffentlich sitzt heute morgen jemand am Bildschirm, der für unser Problem eine Antwort hat. 1.Bisher haben die Nachtwachen abends die Medikamente gestellt. Dienst von 20.30h - 6.15h, gestellt wurde von 20:30h - 21.30h, dann geht der Abenddienst zu Ende. Jetzt sol die Apotheke die Medi im Haus stellen. dies wurde ohne den BR zu informieren festgelegt, Beginn an heute. 2. Dadurch verkürzt sich die NA um eine 1/2 Stunde täglich, das macht für die beiden Hauptnachtwachen je 8 Nächte mehr im Jahr aus. Hierzu wurde der BR vorher nicht informiert, wird aber innerhalb der Wochenfrist um Zustimmung gebeten. AG hat es angebl. im Team besprochen und setzt den BR damit unter Druck. Eine NW kann damit leben, die andere ist sauer. Welche Möglichkeiten haben wir als BR ? Reichte es für den AG aus, nur unsere Zustimmung so kurzfristig einzuholen. Informationen haben wir am 29.01.07 bekommen. Angeblich stellt die Apotheke die Medi umsonst. Apothekerin ist bei uns im Vorstand

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Community-Antworten (4)

M
mille

01.02.2007 um 13:45 Uhr

Mitbestimmungspflichtig gemäß § 87 Abs.2 BetrVG. Will der AG eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchführen, bedarf es dazu der Einigung mit dem BR oder einer Entscheidung der ESt.( § 87 RN 4 DKK)

S
Suse

02.02.2007 um 09:58 Uhr

Hallo Lotus, wir hatten ein ähnliches Problem. Unsere PDL wollte ebenfalls komplett umstellen. Das Szenario: Tagesschichten 8 Std mit 30min. Pause - kann man machen Übergabezeiten rigeros gekürzt - 15 Min. Nacht --> Frühdienst -->
Spät 30 Min --> Spät --> Nacht nochmal 15 Min. - fanden wir nicht gut dadurch die Nachtdienste nur 7,5 Std. - da wir BAT zahlen fallen den Schwestern die Zuschläge weg - mangelnde Begeisterung - außerdem fehlen Stunden - Gefahr der hinterhältigen Einführung einer 6 Tage Woche

Also gab es keine Zustimmung und wir haben uns endlich mal getraut eine Einigungsstelle zu forden, die gab uns Recht. Man fand den Komromiss, dass der Zuschlag auch bei 7, 5 Std. gezahlt wird. Alle anderen negativen Befürchtungn sollen in einem halben Jahr Probezeit geprüft werden. Dieses ist nun fast um und ich glaube unsere Befürchtungen haben sich bestätigt.

Suse

L
Lotus

02.02.2007 um 23:16 Uhr

Hallo Suse, ich denke, wir werden auch die Einigungsstelle anrufen, denn durch die Änderung wird sich auch im Tagdienst etwas ändern. Uns geht es auch darum, dass der AG den BR frühzeitig und umfassend informiert, damit wir die Möglichkeit der Vorschläge nutzen können. Hinzu kommt u.a. auch, dass den examinierten immer mehr Fachkompetenz entzogen wird. Wir haben dann ja keinen Überblick mehr über die Medikamente. Außerdem finden wir es merkwürdig, dass die Apotheke es kostenlos machen will. Ist dies üblich? Oder geht es hier um Vorteil, weil sie im Vorstand ist?

Danke für Deine Antwort und l.G. Lotus

K
Kölner

03.02.2007 um 21:26 Uhr

@Lotus Bevor Ihr die Nummer von der Einigungsstelle anruft, würde ich mir über die Ziele eines solchen Anrufs erst einmal klarer werden. Bei Euch geschieht etwas mit der AZ, aber Ihr wollt auch noch ein Kompetenzgerangel anschliessen!!

Zumal: Das eine Apotheke die Medikation ausführt, halte ich für absolut richtig; freilich muss natürlich die Fachkraft noch gegenchecken. Stichwort: gefährliche Pflege und § 823 BGB. Im Sinne der "Exculpation" hat so eine Medikationserstellung durch die Apotheke auch enorme Vorteile...

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