Betriebsratsarbeit - wann hat der Betriebsrat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte?
Hallo, ich mache zur Zeit eine Umschulungsmassnahme zum Speditionskaufmann. Eine Thematik in der BS ist der Betriebsrat. es ist alles sehr einleuchtend, aber dennoch eine Frage: Es gibt doch den sog. "Investitionsplan" , sprich wann der der Betriebsrat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht hat. Ich bräuchte für jedes der Rechte mal ein paar Beispiele um diese einordnen zu können in die Betriebsratsarbeit. Dieses Thema wird am Freitag in der Klausur behandelt und ich wüsste nicht, wo ich darauf Antworten finden könnte. Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe!!
Community-Antworten (3)
26.05.2009 um 23:48 Uhr
@shipleader Investitionsplanung... ...hmmm... Zunächst würde ich da den § 106 BetrVG zitieren, wenn ein Wirtschaftsausschuss besteht. Hier ist ein Informationsrecht sicher zu bejahen. Die Auswirkungen auf das Personal könnte man mit dem § 92 BetrVG noch thematisieren und hier wird das ganze dann zum Mitwirkungsrecht. Wenn dann der Investionsplan umgesetzt wird und z.B. Teile des § 87 Abs. 1 Nr. 1 ff BetrVG tangiert werden, wird das ganze zum Mitbestimmungsrecht.
Für weitere Beispiele wäre jetzt der Kollege 'kriegsrat' zuständig.
27.05.2009 um 01:45 Uhr
@ kölner nur montags - dienstag hat bezüglich ausführlicher antworten don johnson dienst -;-))
27.05.2009 um 09:13 Uhr
@shipleader, zu den von Kölner genannten §§ kann man den Personal- (Einsatzbedarf) zählen, der von internen und externen Größen abhängt. Zu den internen Einflussgrößen gehört in erster Linie der Investitionsplan, der immer auch Rationalisierungselemente (Rationalisierungsplanung) in Form eines veränderten Technikeinsatzes in sich trägt und somit zu einer Substitution von Arbeit durch Kapital führt. Zu berücksichtigen sind prinzipiell auch organisatorische Veränderungen in Form angepasster Produktionsmethoden oder einer veränderten betrieblichen Aufbau- und/oder Ablauforganisation.Zu den externen Größen gehören vor allem Markteinflüsse, die über den Absatz- und Produktionsplan auf den Personalplan einwirken. Hierbei treten saisonale, konjunkturelle sowie strukturelle Veränderungen der Nachfrage auf. Zu berücksichtigen sind auch Produktlebenszyklus und Planung der Produktion, die durch neue Nachfrageimpulse Veränderungen im Absatz und der Produktion hervorrufen, die wiederum zu einem veränderten Personalplan führen können. Insbesondere sind noch rechtliche Veränderungen sowie tarifvertragliche Determinanten von Bedeutung, die auf den Personal-Einsatzbedarf einwirken. Als Bespie wären die gesetzlichen Urlaubsansprüche sowie tarifvertragliche Änderungen der Arbeitszeit usw.
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