Informations-/Mitbestimmungsrechte bei einer Brandschutzordnung?
Welche Informations- oder sogar Mitbestimmungsrechte hat der BR bei Erlass einer betrieblichen Breandschutzordnung? Gibt es ggf. auch Urteile dazu ?
Dankeschön!!!
br
Community-Antworten (20)
12.04.2007 um 14:32 Uhr
betriebsratten,
möglich ist eine mitsprache aber ......
warum ,wieso und weshalb sollte der BR dort mit machen wollen ? Wo sind die Punkte welche Arbeitnehmer relevant sind ? bzw wo könnte der AN nachteile bekommen ?
12.04.2007 um 14:42 Uhr
ich würde beim Brandschutz eine Mitbestimmung nach 87 (1) Nr. 1 + 7 sehen.
12.04.2007 um 15:20 Uhr
Heinz,
meine frage war WARUM MBR bei einer B-VO ?
12.04.2007 um 17:45 Uhr
Hallo Waschbär, Frage der Ordnung des Betriebes z.B.
Habe auch einen Hinweis in der BGI 560 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz gefunden, also einer Berufsgenossenschaftlichen Information.
Suche aber mehr Hintergrund bzw. obs irgendwo schon mal richtig festgezurrt wurde....Frage bleibt also bestehen
12.04.2007 um 20:29 Uhr
betriebsratten, hab' leider kein Urteil. Hilft Dir der Verweis auf das ASiG § 9 (1)?
12.04.2007 um 22:21 Uhr
Hallo betriebsratten,
ich koennte mir durchaus vorstellen, dass zumindest ein Mitwirkungsgsrecht bezüglich einer Brandschutzordnung besteht. Hier koennte meiner Meinung nach § 89 BetrVG herangezogen werden.
In Fragen des vorbeugenden Brandschutzes wuerde ich mich diesbezueglich jedoch nicht gar zu weit aus dem Fenster lehnen, wenn die entsprechenden Fachkenntnisse im Gremium nicht vorhanden sind.
Evtl. koenntet Ihr ja ein Gespraech mit der zustaendigen Brandschutzdienststelle/Bauaufsichtsbehoerde fuehren.
Ich koennte mir durchaus vorstellen, dass die Initiative fuer die Einfuehrung einer solchen Brandschutzordnung von diesen Stellen im Rahmen einer Gefahrenverhuetungsschau oder Ueberpruefung baulicher Anlagen besonderer Art oder Nutzung aufgrund der Vorschriften der entsprechenden Landesbauordnung ausgegangen ist.
Mit kollegialen Gruessen JoK
13.04.2007 um 01:55 Uhr
Dies ist doch eine organisatorische Maßnahme.
Für den Brandfall sind eine Brandschutzordnung und ein Alarmplan aufzustellen. In der Brandschutzordnung sind alle relevanten Informationen und Regelungen zusammengestellt. Der Alarmplan gibt kurz den Ablauf der zu treffenden Maßnahmen wieder (ggf. auch den Einsatz von Personen und Mitteln) und berücksichtigt - soweit erforderlich - zusätzliche Gefährdungen, gegen die sich die Löschmannschaften bei der Bekämpfung von Bränden unter erschwerenden Umständen schützen müssen. Eventuell können noch weitere Dokumentationen (Pläne, Stoff-, Materiallisten) notwendig sein.
13.04.2007 um 02:18 Uhr
Versuch es mal hier.
13.04.2007 um 10:59 Uhr
Vielen Dank, das ASIG und der brandschutzplaner helfen weiter
13.04.2007 um 18:43 Uhr
betriebsratten, ich ging davon aus das grade eine Brandschutz VO für Ordnung im Betrieb sorgt ?
Also ich habe hier keine Bv dazu und ich kenne auch so keinen BR der zum Thema eine BV hat ...
Würde aber gerne mal eine Sehen !
14.04.2007 um 01:03 Uhr
Waschbär Warum willste denn nun unbedingt ne BV zum Thema Brandschutz. Ne Brandschutzordnung beinhaltet lediglich wie man sich bei Brand zu verhalten hat.
DIN 14096 Brandschutzordnung
14.04.2007 um 01:12 Uhr
Habe noch was für unsere ratten
DIN 14096-1: 2000 01 - Norm Brandschutzordnung - Teil 1: Allgemeines und Teil A (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen
DIN 14096-2: 2000 01 - Norm Brandschutzordnung - Teil 2: Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben); Regeln für das Erstellen
DIN 14096-3: 2000 01 - Norm Brandschutzordnung - Teil 3: Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben); Regeln für das Erstellen
14.04.2007 um 01:24 Uhr
Akira, Dein Wissen begeistert mich immer wieder aufs Neue!
Und immer da, wenn man Dich braucht ;-))
16.04.2007 um 07:54 Uhr
Akira, ich will "persönlich" keine aber... sollte es so eine geben hätte ich gerne ein zum "lesen" ....
17.04.2007 um 09:54 Uhr
@akira Hallo und erst einmal vielen Dank. Ist meine Mail an Dich eingegangen?
18.04.2007 um 10:02 Uhr
Hallo betriebsratten Nein.
20.04.2007 um 11:05 Uhr
@akira, Du hattest uns vor einigen Tagen eine Antwort geschickt, die aber nicht hier im Forum gepostet wurde. Da hatte ich dann gefragt, ob in allen von Dir angeführten Normen etc. Rechte des BR aufgeführt sind.
Gruss br
20.04.2007 um 14:47 Uhr
Hallo betriebsratten
beganng diese nachricht so?
Brandschutz
Unter Brandschutz wird die Brandverhütung und die Brandbekämpfung verstanden.
hatte einen Lämmerschwanz von Verordnungen, UVVn, Din-Normen und BGE Vorschriften,Richtlinien und Informationen? Diese sind aus dem Bereich Arbeitsschutz, wenn es dich berühigen sollte werde ich nochmals auf einer für mich zugänglichen Seite der SIFA COMMUNITI posten und mich dann melden.
Etwas über Brandschutzordnung findset Du hier: Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR)
BGR A1 - Grundsätze der Prävention (10/2005)
Bei einer Brandschutzordnung hast du keine Mitbestimmung:
Keine Mitbesimmung besteht, wenn Vorschriften so konkret gestaltet sind, das ein also ein Reglungsspielraum nicht mehr verbleibt, wo also der AG eine ganz konkrete Maßnahme oder Reglung = so und nicht anders= treffen bzw sicherstellen muss. Dem BR fällt dann < nur> noch die Aufgabe zu ,darüber zu wachen, dass der AG die Vorschrift so, wie Vorgeschrieben, auch tatsächlich durchführt. Ein Bespiel: Bildschirmverordnung (Ziff. 2 des Anhangs)
Habe dazu ein : BAG v.8.8.2004-1 ABR13/3
Quelle: Christian Schoof Betriebsrats Praxis von A bis Z Computerunterstützte Beratung für betriebliche Intressenvertretung Version 6.0 Bund-Verlag kann ich wärmsten empfehlen. bis dann
24.04.2007 um 12:50 Uhr
Hallo Akira,
genau diese Mail meine ich....und wo finde ich das Urteil? Ist beim BAG selbst nicht in der Datenbank
Gruss br
25.04.2007 um 02:37 Uhr
Als erstes verrate mir doch mal wie du das hin bekommen hast? Antwort 19 Erstellt am 24.04.2007 - 10:42 Uhr von betriebsratten So jetzt kann ich dir weiter helfen habe mir das ganze noch mals angeschaut: Da hat doch der Fehlerteufel bei der Computerunterstützten Beratung zu geschlagen, habe es aber gefunden: BAG 8.6.2004 - 1ABR 13/ 03 das Datum stimmte nicht und die vorletzte Zahl. das mit dem wärmsten empfehlen fahre ich hiermit ein paar Grad runter. Habe noch etwas zur Brandschutzordnung gefunden: Sie ist in drei Bereiche geliedert A zum Aushang bestimmt und richtet sich an alle B für personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, dient zur Unterweisung der Mitarbeiter C regelt die Aufgaben bzw. Zuständigkeiten für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
In den Brandschutzordnungen sind die vorzunehmenden notwendigen Anpassungen an die jeweilige Situation vor Ort, vorzunehmen. Hierzu sind die ensprechenden Telefonnummern zu ergänzen und ggf. nicht zutreffende Symbole und Texte zu entfernen. Inhalt und Gestaltung der Brandschutzordnung ist durch die Din 14096 vorgegeben und ist deshalb ansonsten nicht zu verändern. Gruss Akira
Verwandte Themen
Beschäftigung von freien Mitarbeitern - wie weit reichen die Informations- bzw. Mitbestimmungsrechte dabei?
Wie weit reichen die Informations- bzw. Mitbestimmungsrechte bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern ??? AG begründet die Beschäftigung des freien Mitarbeiters mit fehlender Qualifikation der
Ignorieren der Informations-Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - Was sollen wir machen?
Wie verhält sich ein relativ neuer Betriebsrat (in neuer Besetzung) 4 Nachrücker richtig, uns ist aufgefallen, dass sich der Arbeitgeber nicht an die Informations- und Mitspracherechte hält, er gibt S
Betriebsratsarbeit - wann hat der Betriebsrat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte?
Hallo, ich mache zur Zeit eine Umschulungsmassnahme zum Speditionskaufmann. Eine Thematik in der BS ist der Betriebsrat. es ist alles sehr einleuchtend, aber dennoch eine Frage: Es gibt doch den sog
Informations-Mitbestimmungsrecht bei fremden AN im Betrieb
Unser BR hat mal wieder durch die Zeitung erfahren, das in unserem Thermalbad Gymnastik abgegeben wird, aber nicht von unseren Mitarbeitern, sondern von einer uns Fremden Person. In wieweit hat der
Mitbestimmung Intranet - In wie weit besteht da ein Informations-Mitbestimmungs- oder sonstiges Recht?
Hallo Ihr Lieben und guten Morgen! Ich habe gerade eine Mail eines IT-Mitarbeiters erhalten, dass unsere neue Intranetseite( er nennt es Portal) fertig wäre und diese dann ab 14.12. freigeschaltet