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Informations-/Mitbestimmungsrechte bei einer Brandschutzordnung?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Welche Informations- oder sogar Mitbestimmungsrechte hat der BR bei Erlass einer betrieblichen Breandschutzordnung? Gibt es ggf. auch Urteile dazu ?

Dankeschön!!!

br

14.809020

Community-Antworten (20)

W
Waschbär

12.04.2007 um 14:32 Uhr

betriebsratten,

möglich ist eine mitsprache aber ......

warum ,wieso und weshalb sollte der BR dort mit machen wollen ? Wo sind die Punkte welche Arbeitnehmer relevant sind ? bzw wo könnte der AN nachteile bekommen ?

H
Heinz

12.04.2007 um 14:42 Uhr

ich würde beim Brandschutz eine Mitbestimmung nach 87 (1) Nr. 1 + 7 sehen.

W
Waschbär

12.04.2007 um 15:20 Uhr

Heinz,

meine frage war WARUM MBR bei einer B-VO ?

B
betriebsratten

12.04.2007 um 17:45 Uhr

Hallo Waschbär, Frage der Ordnung des Betriebes z.B.

Habe auch einen Hinweis in der BGI 560 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz gefunden, also einer Berufsgenossenschaftlichen Information.

Suche aber mehr Hintergrund bzw. obs irgendwo schon mal richtig festgezurrt wurde....Frage bleibt also bestehen

L
Lotte

12.04.2007 um 20:29 Uhr

betriebsratten, hab' leider kein Urteil. Hilft Dir der Verweis auf das ASiG § 9 (1)?

J
JoK

12.04.2007 um 22:21 Uhr

Hallo betriebsratten,

ich koennte mir durchaus vorstellen, dass zumindest ein Mitwirkungsgsrecht bezüglich einer Brandschutzordnung besteht. Hier koennte meiner Meinung nach § 89 BetrVG herangezogen werden.

In Fragen des vorbeugenden Brandschutzes wuerde ich mich diesbezueglich jedoch nicht gar zu weit aus dem Fenster lehnen, wenn die entsprechenden Fachkenntnisse im Gremium nicht vorhanden sind.

Evtl. koenntet Ihr ja ein Gespraech mit der zustaendigen Brandschutzdienststelle/Bauaufsichtsbehoerde fuehren.

Ich koennte mir durchaus vorstellen, dass die Initiative fuer die Einfuehrung einer solchen Brandschutzordnung von diesen Stellen im Rahmen einer Gefahrenverhuetungsschau oder Ueberpruefung baulicher Anlagen besonderer Art oder Nutzung aufgrund der Vorschriften der entsprechenden Landesbauordnung ausgegangen ist.

Mit kollegialen Gruessen JoK

A
Akira

13.04.2007 um 01:55 Uhr

Dies ist doch eine organisatorische Maßnahme.

Für den Brandfall sind eine Brandschutzordnung und ein Alarmplan aufzustellen. In der Brandschutzordnung sind alle relevanten Informationen und Regelungen zusammengestellt. Der Alarmplan gibt kurz den Ablauf der zu treffenden Maßnahmen wieder (ggf. auch den Einsatz von Personen und Mitteln) und berücksichtigt - soweit erforderlich - zusätzliche Gefährdungen, gegen die sich die Löschmannschaften bei der Bekämpfung von Bränden unter erschwerenden Umständen schützen müssen. Eventuell können noch weitere Dokumentationen (Pläne, Stoff-, Materiallisten) notwendig sein.

A
Akira

13.04.2007 um 02:18 Uhr

B
betriebsratten

13.04.2007 um 10:59 Uhr

Vielen Dank, das ASIG und der brandschutzplaner helfen weiter

W
Waschbär

13.04.2007 um 18:43 Uhr

betriebsratten, ich ging davon aus das grade eine Brandschutz VO für Ordnung im Betrieb sorgt ?

Also ich habe hier keine Bv dazu und ich kenne auch so keinen BR der zum Thema eine BV hat ...

Würde aber gerne mal eine Sehen !

A
Akira

14.04.2007 um 01:03 Uhr

Waschbär Warum willste denn nun unbedingt ne BV zum Thema Brandschutz. Ne Brandschutzordnung beinhaltet lediglich wie man sich bei Brand zu verhalten hat.

DIN 14096 Brandschutzordnung

A
Akira

14.04.2007 um 01:12 Uhr

Habe noch was für unsere ratten

DIN 14096-1: 2000 01 - Norm Brandschutzordnung - Teil 1: Allgemeines und Teil A (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen

DIN 14096-2: 2000 01 - Norm Brandschutzordnung - Teil 2: Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben); Regeln für das Erstellen

DIN 14096-3: 2000 01 - Norm Brandschutzordnung - Teil 3: Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben); Regeln für das Erstellen

L
Lotte

14.04.2007 um 01:24 Uhr

Akira, Dein Wissen begeistert mich immer wieder aufs Neue!

Und immer da, wenn man Dich braucht ;-))

W
Waschbär

16.04.2007 um 07:54 Uhr

Akira, ich will "persönlich" keine aber... sollte es so eine geben hätte ich gerne ein zum "lesen" ....

B
betriebsratten

17.04.2007 um 09:54 Uhr

@akira Hallo und erst einmal vielen Dank. Ist meine Mail an Dich eingegangen?

A
Akira

18.04.2007 um 10:02 Uhr

Hallo betriebsratten Nein.

B
betriebsratten

20.04.2007 um 11:05 Uhr

@akira, Du hattest uns vor einigen Tagen eine Antwort geschickt, die aber nicht hier im Forum gepostet wurde. Da hatte ich dann gefragt, ob in allen von Dir angeführten Normen etc. Rechte des BR aufgeführt sind.

Gruss br

A
Akira

20.04.2007 um 14:47 Uhr

Hallo betriebsratten

beganng diese nachricht so?

Brandschutz

Unter Brandschutz wird die Brandverhütung und die Brandbekämpfung verstanden.

hatte einen Lämmerschwanz von Verordnungen, UVVn, Din-Normen und BGE Vorschriften,Richtlinien und Informationen? Diese sind aus dem Bereich Arbeitsschutz, wenn es dich berühigen sollte werde ich nochmals auf einer für mich zugänglichen Seite der SIFA COMMUNITI posten und mich dann melden.

Etwas über Brandschutzordnung findset Du hier: Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR)

BGR A1 - Grundsätze der Prävention (10/2005)

Bei einer Brandschutzordnung hast du keine Mitbestimmung:

Keine Mitbesimmung besteht, wenn Vorschriften so konkret gestaltet sind, das ein also ein Reglungsspielraum nicht mehr verbleibt, wo also der AG eine ganz konkrete Maßnahme oder Reglung = so und nicht anders= treffen bzw sicherstellen muss. Dem BR fällt dann < nur> noch die Aufgabe zu ,darüber zu wachen, dass der AG die Vorschrift so, wie Vorgeschrieben, auch tatsächlich durchführt. Ein Bespiel: Bildschirmverordnung (Ziff. 2 des Anhangs)

Habe dazu ein : BAG v.8.8.2004-1 ABR13/3

Quelle: Christian Schoof Betriebsrats Praxis von A bis Z Computerunterstützte Beratung für betriebliche Intressenvertretung Version 6.0 Bund-Verlag kann ich wärmsten empfehlen. bis dann

B
betriebsratten

24.04.2007 um 12:50 Uhr

Hallo Akira,

genau diese Mail meine ich....und wo finde ich das Urteil? Ist beim BAG selbst nicht in der Datenbank

Gruss br

A
Akira

25.04.2007 um 02:37 Uhr

Als erstes verrate mir doch mal wie du das hin bekommen hast? Antwort 19 Erstellt am 24.04.2007 - 10:42 Uhr von betriebsratten So jetzt kann ich dir weiter helfen habe mir das ganze noch mals angeschaut: Da hat doch der Fehlerteufel bei der Computerunterstützten Beratung zu geschlagen, habe es aber gefunden: BAG 8.6.2004 - 1ABR 13/ 03 das Datum stimmte nicht und die vorletzte Zahl. das mit dem wärmsten empfehlen fahre ich hiermit ein paar Grad runter. Habe noch etwas zur Brandschutzordnung gefunden: Sie ist in drei Bereiche geliedert A zum Aushang bestimmt und richtet sich an alle B für personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, dient zur Unterweisung der Mitarbeiter C regelt die Aufgaben bzw. Zuständigkeiten für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

In den Brandschutzordnungen sind die vorzunehmenden notwendigen Anpassungen an die jeweilige Situation vor Ort, vorzunehmen. Hierzu sind die ensprechenden Telefonnummern zu ergänzen und ggf. nicht zutreffende Symbole und Texte zu entfernen. Inhalt und Gestaltung der Brandschutzordnung ist durch die Din 14096 vorgegeben und ist deshalb ansonsten nicht zu verändern. Gruss Akira

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