Hallo,
wir hatten im Sommer `06 einen Betriebsübergang nach § 613a; die neue GF kündigte im September `06 einseitig den Haustarifvertrag.
Kann der AG nach Ablauf der 1 jährigen Sperre (auf Veränderung der Arbeitsverträge) die nicht gewerkschaftlich organisierten AN Entgeltmäßig herunterstufen (auch wenn der Haustarifvertrag ja noch nachwirkt) und welches Mitspracherecht haben wir als BR in dieser Angelegenheit?