Eingeschränkter Zugriff aufs Internet für BR?
Hallo,
folgende Situation:
Wir haben gem. § 40 den Internetzugriff beschlossen und den AG informiert.
Dieser gibt uns nun (mit Begründung der Sicherheit) die Antwort, dass es nur mit einer sogenannten "Whitelist" Zugriff gewährt werden würde. Das heisst: Wir müssen im Vorfeld die Internetadressen mitteilen und diese werden dann für den PC freigeschaltet.
Dies war allerdings nicht sinn und Zweck meines Antrags bzw. des Beschlusses.
Denn so haben wir null Change über Suchmaschinen nach best. Seiten zu suchen.
Gibts hierzu Rechtsspechungen? Hat der BR nicht ein Recht auf einen freien Zugang, wenn dieser technisch gesehen sowieso existiert (nur durch Hard- bzw. Software geblockt wird)?
Gruß Thomas
Community-Antworten (10)
01.02.2007 um 09:42 Uhr
Beschließt doch einfach, dass ihr einen uneingeschränkten Zugang braucht, Begründung hast du ja selbst genannt. Der AG soll euch dazu DSL für euren PC einrichten lassen und den PC vom Netz abtrennen, damit es für ihn kein Virenschlupfloch gibt.
Billige Flatrates für DSL gibt es inzwischen ja zuhauf.
Grüße, Saluk
01.02.2007 um 11:34 Uhr
ja das wäre auch eine möglichkeit, allerdings mit umweg zum ziel. weil der netzanschluss hat natürlich auch div. vorteile (intranet, gob. adressbuch usw., spamfrei, usw.).
01.02.2007 um 14:03 Uhr
Ja was meinst Du denn wieso das Firmennetz sauber ist? Doch nur weil es einen eingeschränkten Zugriff gibt.
Grüße
01.02.2007 um 21:47 Uhr
email-zugriff ist ja nicht geblockt - also emails kann ich auch extern verschicken. somit hat das sauber nix mehr der webbrowser sperre zu tun.
01.02.2007 um 22:45 Uhr
"Whitelist" ,
für jeden Userzugriff sind ein verdammt aufwendige sache. Jeden Tag einen "Neuen" Link bei einer Anwendergruppe zu hinterlegen Kostet Zeit und damit dem AG Geld , aber dafür ist die Überwachung "Perfekt".
Denke mal das Du viele gute argumente Benötigst um deinen Ag zu überzeugen .... Urteil als Joker nutzen .
02.02.2007 um 00:12 Uhr
Hi Brummbär,
auf papier reicht mir nicht ich will ein anständiges Formular , mit allen piepapoo , sonst wird dein antrag auf zugriff bedauerlicher weise abgelehnt und geht zurück an deinen AG mit der bemerkung , das die IT abteilung nicht Bereit ist , gegen die Richtline XOZeta 1 , Abs 2 ziff 4 Sat 8 zu handeln.
02.02.2007 um 00:16 Uhr
@ waschbär , Brummbär ?????
02.02.2007 um 00:40 Uhr
o.k Bergamann, das ist genau das was Rames II meinte mit den "Anforderungen an die Kombinationsfähigkeiten" ....
Soory liegt am Beruf ....
02.02.2007 um 08:57 Uhr
"email-zugriff ist ja nicht geblockt - also emails kann ich auch extern verschicken. somit hat das sauber nix mehr der webbrowser sperre zu tun"
Email und Webzugriff sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Da vergleichst du von der Gefährlichkeit Spazierengehen im Wald mit Joggen auf der Autobahn.
Wenn du einen Rechner im Netz haben möchtest, dann lass dir einen für "drinnen" und einen für "draussen" stellen, schließlich beschränkt dich der AG durch die Whitelist, also kannst du nicht einen Rechner für alle Anforderungen nutzen. Wenn du dann Infos aus dem Internet gesammelt hast, dann kannst du diese Infos ja problemlos über eine freie Mailadresse (gmx.de/web.de/online.de etc.) an deine eigentliche Adresse "in-House" schicken.
Warum immer dem AG mit sinnlosen Diskussionen nerven und nicht einfach einen konstruktiven Vorschlag bringen? Hier geht es ihm doch einzig und allein darum, sein Hausnetz zu schützen.
Grüße, Saluk
03.02.2007 um 16:44 Uhr
Saluk,
?????????
"drinnen" und einen für "draussen" ? Einen in die Firma und einen auf die Strasse ??
"Warum immer dem AG mit sinnlosen Diskussionen nerven und nicht einfach einen konstruktiven Vorschlag bringen? Hier geht es ihm doch einzig und allein darum, sein Hausnetz zu schützen." ähh ???
Wirklich ? im Ernst ....
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