hallo.
wir haben hier einen wohl seltenen fall.
eine kollegin, welche schwerbehindert ist, möchte einen aufhebungsvertrag
unterschreiben.
nun haben wir folgende frage, wie sich der betriebsrat und schw.beh.vertretung
verhalten soll?
müssen wir vom ag darüber informiert werden?
was soll der br / schw.b.vertr. tun?
wir möchten natürlich, dass er wille unserer kollegin respektiert wird.
andernfalls möchten wir keine rechtlichen fehler machen!
muss das integrationsamt vom ag informiert werden?
wir hatten einen solchen fall noch nicht!

danke
thomas