Aufhebungsvertrag eines Schwerbehinderten - wie soll BR sich verhalten?
hallo. wir haben hier einen wohl seltenen fall. eine kollegin, welche schwerbehindert ist, möchte einen aufhebungsvertrag unterschreiben. nun haben wir folgende frage, wie sich der betriebsrat und schw.beh.vertretung verhalten soll? müssen wir vom ag darüber informiert werden? was soll der br / schw.b.vertr. tun? wir möchten natürlich, dass er wille unserer kollegin respektiert wird. andernfalls möchten wir keine rechtlichen fehler machen! muss das integrationsamt vom ag informiert werden? wir hatten einen solchen fall noch nicht!
danke thomas
Community-Antworten (3)
31.01.2007 um 20:28 Uhr
@Thomas Entspannt zurücklehnen und fertig. Ihr müsst noch nicht einmal gehört werden.
31.01.2007 um 23:16 Uhr
Schließt ein AG mit einem AN einen Aufhebungsvertrag, hat der BR keinerlei Rechte. Das Integrationsamt muss nicht informiert werden. Selbst bei dem Gespräch zwischen AN und AG kann der AG die Teilnahme eines BR Mitgliedes, auch wenn vom AN ausdrücklich gewünscht, verweigern.
31.01.2007 um 23:34 Uhr
@Heini Echolallie?
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