Änderungskündigung und Beteiligung BR?
Hallo, ich habe eine Frage zur Mitbestimmung des BR:
Wenn ich für alle AN eines Betriebes die Wochenarbeitszeit bei gleich bleibendem Lohn erhöhen möchte und die AN um eine Gehalts- bzw. Lohnstufe herabstufen möchte, dann muss ich doch eine Änderungskündigung aussprechen, oder?
Hierbei muss ich a) den BR nach §102 BetrVG beteiligen
Wenn ich die Änderungskündigung definiere heißt das ja: eine Beendiungskündigung und ein Angebot eines neuen Vertrages -> ich stelle also den AN wieder ein.. muss ich dann auch nach §99 BetrVG den BR wegen der Einstellung beteiligen?
Danke!
Community-Antworten (4)
31.01.2007 um 20:32 Uhr
@Platy Eine Änderungskündigung kommt nur bei denjenigen AN in Frage, die einem neuen AV/neuen Arbeitsbedingungen nicht freiwillig zustimmen. Die Änderungen eines bestehenden AV sind keine Einstellungen nach § 99 BetrVG.
31.01.2007 um 21:47 Uhr
Danke für den Hinweis.
Und wenn mein AN nicht zustimmt?
31.01.2007 um 21:51 Uhr
@Platy Er muss dann klagen...
31.01.2007 um 22:09 Uhr
Ja, er kann unter vorbehalt annehmen und klagen, oder ablehnen und klagen. aber wenn er unter vorbehalt annimmt, muss dann der BR nach §99 zustimmen?
§99 sagt doch, dass der BR bei einer Umgruppierung (Änderung der Lohngruppe) mitbestimmen muss.
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