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Änderungskündigung und Beteiligung BR?

P
Platy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Mitbestimmung des BR:

Wenn ich für alle AN eines Betriebes die Wochenarbeitszeit bei gleich bleibendem Lohn erhöhen möchte und die AN um eine Gehalts- bzw. Lohnstufe herabstufen möchte, dann muss ich doch eine Änderungskündigung aussprechen, oder?

Hierbei muss ich a) den BR nach §102 BetrVG beteiligen

Wenn ich die Änderungskündigung definiere heißt das ja: eine Beendiungskündigung und ein Angebot eines neuen Vertrages -> ich stelle also den AN wieder ein.. muss ich dann auch nach §99 BetrVG den BR wegen der Einstellung beteiligen?

Danke!

3.42604

Community-Antworten (4)

K
Kölner

31.01.2007 um 20:32 Uhr

@Platy Eine Änderungskündigung kommt nur bei denjenigen AN in Frage, die einem neuen AV/neuen Arbeitsbedingungen nicht freiwillig zustimmen. Die Änderungen eines bestehenden AV sind keine Einstellungen nach § 99 BetrVG.

P
Platy

31.01.2007 um 21:47 Uhr

Danke für den Hinweis.

Und wenn mein AN nicht zustimmt?

K
Kölner

31.01.2007 um 21:51 Uhr

@Platy Er muss dann klagen...

P
Platy

31.01.2007 um 22:09 Uhr

Ja, er kann unter vorbehalt annehmen und klagen, oder ablehnen und klagen. aber wenn er unter vorbehalt annimmt, muss dann der BR nach §99 zustimmen?

§99 sagt doch, dass der BR bei einer Umgruppierung (Änderung der Lohngruppe) mitbestimmen muss.

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