ich habe eine Frage zur Mitbestimmung des BR:
Wenn ich für alle AN eines Betriebes die Wochenarbeitszeit bei gleich bleibendem Lohn erhöhen möchte und die AN um eine Gehalts- bzw. Lohnstufe herabstufen möchte, dann muss ich doch eine Änderungskündigung aussprechen, oder?
Hierbei muss ich
a) den BR nach §102 BetrVG beteiligen
Wenn ich die Änderungskündigung definiere heißt das ja: eine Beendiungskündigung und ein Angebot eines neuen Vertrages -> ich stelle also den AN wieder ein.. muss ich dann auch nach §99 BetrVG den BR wegen der Einstellung beteiligen?
Danke!
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