Erstellt am 31.01.2007 um 19:26 Uhr von Kölner
@Lene
Beachten müsstet Ihr lediglich den § 23 BetrVG.
Ob dieser - ausreichend genug - in Eurem Fall zum Tragen kommt, wage ich stark zu bezweifeln.
Erstellt am 31.01.2007 um 22:09 Uhr von Heini
Gem.: § 23 BetrVG kann der BR beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines BR Mitgliedes wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
Ob der o.g. Grund eine ausreichende Begründung für einen erfolgreichen Ausschlussantrag darstellt, bezweifel ich.