Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Sachgrundes bei befristetem Arbeitsvertrag?
Liebes Forum,
Im konkreten Fall geht es um einen Kollegen, der als Vertretung für einen Kollegen, der in Elternzeit gegangen ist bis 2008 einen befristeten Vertrag bekommen hat. Als sachlicher Grund für die Befristung wurde der Name des zu vertretenden Kollegen im Arbeitsvertrag aufgenommen. Nun kommt der Kollege aber nach Absprache schon im März diesen Jahres wieder zurück. Der Kollege mit dem befristeten Vertrag wird aber auch bis 2008 weiterbeschäftigt. Meine Frage: Gilt die Befristung noch oder gilt der Kollege nach Wegfall des Sachgrundes als unbefristet eingestellt? Gruß didius
Community-Antworten (1)
31.01.2007 um 20:33 Uhr
@didius Die Befristung bleibt bestehen.
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