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Frist für Umsetzung einer internen Bewerbung?

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Saskia_BR
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin im Unternehmen hat sich intern erfolgreich in einer anderen Abteilung beworben. Uns lag die Anhörung mit Umsetzungsdatum 01.01.2019 vor. Ihr wurde nun kommuniziert, dass sie nun doch erst zum 01.02. wechseln soll. Die Ausschreibung und Zusage selbst ist bereits ca. 3 Monate her.

Gibt es eine Frist oder ein Urteil, auf welches wir uns berufen und die Mitarbeiterin unterstützen können?

Viele Grüße Saskia

2.08404

Community-Antworten (4)

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Pickel

22.11.2018 um 10:34 Uhr

Es gibt bevor es vertraglich geregelt ist noch nicht einmal einen Anspruch darauf dass die Versetzung durchgeführt wird. Wie soll dann eine Frist begründbar sein.

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Pjöööng

22.11.2018 um 10:40 Uhr

Ihr könntet Euch natürlich auf den Standpunkt stellen dass Ihr zum 01.01. zugestimmt habt und nicht zum 01.02. und damit Eure Zustimmung hinfällig wird und entsprechend neu einzuhollen ist. Möglicherweise könnt Ihr sogar eine erneute Ausschreibung verlnagen.

M
Moreno

22.11.2018 um 11:02 Uhr

Das sehe ich auch so. Ein anderes Versetzungsdatum kann natürlich auch die Umstände verändern. Aber ob ihr der Kollegin damit einen Gefallen tut bezweifle ich. Einen Anspruch auf die Versetzung zum 1.1. hat sie nicht durch die Anhörung des Betriebsrates. Wenn ihr jetzt auf eine neue Anhörung besteht gibt's halt einen neuen Zettel wo der 1.2 drauf steht.

S
Schwarzwälder

22.11.2018 um 15:19 Uhr

Ich sehe das wie moreno. Macht ein Fass auf falls durch den Monat Verschiebung deutlich geänderte Umstände geschaffen wurden (was ich eher nicht glaube). Ansonsten würde ich den Neustart der Kollegin nicht negativ belasten.

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