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Freistellung /Folgen - kann ich mich erstmal (durch Abstimmung/Beschluß des BR) für 1 Jahr freistellen lassen?

M
mark.01
Jan 2018 bearbeitet

Hallo... Aufgrund dieses Theaters mit der Urlaubsanrechnung (Siehe letzter Beitrag) ...mein Vorgesetzer denkt wohl ich ruhe mich die zwei Wochen im BR aus... bin ich nun drauf und dran eine Ganzfreistellung anzustreben.

  1. kann ich mich erstmal (durch Abstimmung/Beschluß des BR) für 1 Jahr freistellen lassen?? z.Bsp. bis 1.12.2007?

  2. bei einer Ganzfreistellung bis Ende der Amtsperiode des BR, könnte ja meine Stelle besetzt werden. Ich habe zwar Anspruch auf Bezahlung und Arbeitsstelle bis zu einem Jahr(falls ich nicht wieder gewählt werde)aber sollte jemand meine Tätigkeit genauso oder sogar besser bringen, besteht die Möglichkeit das ich gekündigt werde oder??

3.31001

Community-Antworten (1)

KK
Karla K

31.01.2007 um 20:29 Uhr

@mark01, lies doch mal im Betr.Vg die §§ 37 und 38, da sind die Freistellungsmöglichkeiten geregelt. Der AG muß den Betriebsrat für seine Betriebsratsarbeit von der normalen Arbeit freistellen, und zwar so oft und so viel wie erforderlich. Wenn er dir dafür jeden Monat die Hälfte Deiner Arbeitszeit von vornherein zur Verfügung stellt, ist das doch recht großzügig. Was soll dann die Diskussion wegen dem Urlaub? Wie habt ihr das überhaupt geregelt, Betriebsvereinbarung?

Oder ist euer Betrieb größer als 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer, dann steht euch eine Freistellung zu, und zwar für die Dauer der Amtszeit.

Grüße Karla K

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