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Schulungsmaßnahmen Motivationslehrgänge, Telefonie etc. eventuell auch am Samstag - hat der BR hier Mitspracherecht?

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich muss heute Nachmittag zu einer Sitzung in der bekannt gegeben werden soll, dass Schulungsmassnahmen im Haus durchgeführt werden sollen. Motivationslehrgänge, Telefonie etc. Diese Schulungen sollen event. auch am Samstag durchgeführt werden. Hat der BR hier Mitspracherecht, oder nicht?Eventuell § 87,1(Ordnung) Wer kann mir schnell helfen, damit ich nichts falsches sage. Danke.

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Community-Antworten (1)

M
MiPa

31.01.2007 um 15:53 Uhr

Wie wäre es mit §87,3 oder §98? Ist der Samstag bei Euch ein Arbeitstag?

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