Erstellt am 28.08.2009 um 08:22 Uhr von major
Hallo Kollege als INFO-Lektüre was alles in einer BV stehen soll kann ich dir das Buch "Überwachung und Arbeitnehmerdatenschutz" Handlungshilfe für BR, empfehlen. Es ist vom BUND Verlag. ISBN 978-3-7663-3912-6
Gruß
Erstellt am 28.08.2009 um 08:54 Uhr von waschbär
@WorkersCouncil,
Einfache frage einfache antwort "JA" Ausser er ihn fehlen die Rechte (EDV..) oder aber er darf es nicht im Rahmen der BV. In der Bvsolltet ihr Regeln WAS möglich ist! ! !
Aber nie was alles Verboten ist .Grund Verbote können umschifft werden und der Ag könnte es missbrauchen :(((
Grundsätzlich habt ihr das Recht und die Pflicht, Komplett über das Sytem informiert zu werden. Es sadet gar nichts wenn an der Einweisung auch BRMs dabei sind die wo gar keine Ahnung von Technick haben im gegenteil !!!
Erstellt am 28.08.2009 um 09:03 Uhr von Workerscouncil
@all,
erst mal vielen dank für die Antworten.
@Waschbär:
Haben ja schon Informationen bekommen wie das System Funktioniert, nur glaube ich halt nicht, dass uns der AG sagen wird, ach übrigens Liebe Herren vom BR, die Gespärche können abgehört werden. :-)
Daher wäre es ja gut zu wissen ob sich hier jemand mit so einer Anlage auskennt und wir dadurch besseres Hintergundwissen haben.
Demnach könnten wir ja die BV besser gestalten.
Aber der Tip " In der Bv solltet ihr Regeln WAS möglich ist! ! !" ist ja schon mal gut.
Aber es ist ja noch früh, villeicht meldet sich ja noch einer der sich da gut auskennt.
Erstellt am 28.08.2009 um 10:03 Uhr von kriegsrat
@ worker....
das ist doch ein klassischer fall, für die hinzuziehung eines sachverständigen gem.§ 80 BetrVG, um hier mit dem nötigen sachverstand eine wasserdichte (sofern möglich) BV zu vereinbaren
warum stöpselt ihr da selber rum ?
Erstellt am 28.08.2009 um 10:05 Uhr von paula
Das System kann abgehört werden... genauso wie konventionelle Systeme. Durch einen Technologiewechsel wird sich dieser Umstand nicht ändern. Es stellt sich eher die Frage wie ich hier Schranken und Hindernisse für den AG einbaue
Erstellt am 28.08.2009 um 10:31 Uhr von waschbär
@Workerscouncil,
Sachverständiger bestellen, wie Kriegsrat sagt. ggf auch vorstellung durch einen MA der Vertiebsfirma.
paula, hat auch recht. Name ist auswechselbar > Technische speifikationen sind entscheiden.
BV Schlank halten " ... mit hören nur nach absprache mit dem Betriebsrat unter verwendung der Passwortteilung, Protokolle und Logs nur zum Zwecke der Fehlerbehebung,Reperatrur .Diese auch NUR zu diesem Zwecke und die Daten sind eingeschränk ...."
Suche dir mal BV zum Thema Technische überwachung.... Im Kern ist die Aussage immer gleich.....
> nur für Reperatut und Fehlerbehebung
> Private verbandelungen sind nicht ausgeschlossen deshalb...
> aufbewarung von Protokollen und Log NICHT länger als und NUR dort .
Also ist oft schlimmer als es scheint, musst du mal so glauben :)
Erstellt am 28.08.2009 um 14:56 Uhr von ignite
hier mal ein paar auszüge aus unserer bv:
…Das system ist technisch und organisatorisch so realisiert, dass das Abspeichern, Übermitteln und Bekanntmachen personenbezogener oder auf Personen beziehbarer Daten auf ein Mindestmaß im hier beschriebenen Umfang beschränkt wird.
Das system dient ausschließlich der nachrichtenübermittlung inkl. Der damit zusammenhängenden und einvernehmlich geregelten Gebührendatenerfassung der dienstlichen und privaten Kommunikation.
Vom system erfasste und gespeicherte Daten dürfen nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der beschäftigten verwendet werden.
*Nutzung und Kontrolle*
Das system ist grundsätzlich zum dienstlichen gebrauch bestimmt…..
Es gelten folgende regelungen:
Zur überprüfung der einhaltung dieser vereinbarung werden regelmäßige nicht-personenbezogene stichproben in der protokolldatei durchgeführt.
Die datenerfassung erfasst und speichert
- monat tag und uhrzeit des gesprächs
- vorwahl und rufnummer des angewählten anschlusses
- dauer des gesprächs
die protokolle werden ausschließlich zu zwecken der
- analyse und korrektur techn. Fehler
- gewährleistung der systemsicherheit
- statistische feststellung des gesamtnutzungsvolumens
- stichprobenkontrollen (s. o.)
- auswertungen gemäß nachstehendem punkt dieser vereinbarung (missbrauchskontrolle)
verwendet.
Bei konkretem verdacht auf missbräuchliche/unerlaubte nutzung….. erfolgt unter beteil. Des datenschutzbeauftr., der personalleitung sowie br eine überprüfung……
haben auch avaya, kenne mich aber nicht sonderlich gut damit aus......
ich weiß nur, dass auch im service manche gespräche aufgezeichnet werden, das kriegen die mitarbeiter dann aber vorher mitgeteilt.
wie die anderen schon sagen: ein sachverständiger schadet nicht!
schönes wochenende
Erstellt am 28.08.2009 um 15:26 Uhr von paula
@ignite
hattet Ihr da einen Sachverständigen? Und ja was für einen?