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Betriebsbedingte Kündigung; Stelle soll neu besetzt werden, obwohl diese Stelle erst vor 2 Monaten betriebsbedingt gekündigt wurde - ist das ok?

T
thalida
Jan 2018 bearbeitet

Es soll eine Dame (die erst seit dem 1.12. eingestellt wurde) im Haus auf eine andere Stelle gesetzt werden, obwohl diese Stelle erst vor wenigen Monaten (2) betriebsbedingt gekündigt wurden. Ist das Ok, nach meinem Stand darf diese Stelle 1 Jahr nicht besetzt werden.

mfg

10.82008

Community-Antworten (8)

K
Kölner

31.01.2007 um 11:17 Uhr

@thalida Wo kommt denn diese Weisheit her...

W
wölfchen

31.01.2007 um 11:49 Uhr

@ kölner, im Falle, dass die gekündigte MAin erfolglos Kündigungsschutzklage erhoben hatte, der AG im Prozess behauptet hatte, dass diese Stelle betriebsbedingt entfällt, jedoch 2 Monate danach jemand anderes genau auf diese Stelle einstellt, kann der Anwalt der gekündigten MAin Klage wegen Prozessbetruges gegen den AG erheben. Wäre die denkbare Konstellation. Ich nehme an, dass thalida so was ähnliches gehört hat.

P
paula

31.01.2007 um 12:23 Uhr

@wölfchen

und woher kommt die Idee mit dem Prozeßbetrug? Ich halte eine solche Anzeige für gewagt. Der Schuss geht wahrscheinlich nach hinten los.....

M
mille

31.01.2007 um 12:52 Uhr

Ich kann der Argumentation von Wölfchen nachvollziehen. Der AG kündigt betriebsbedingt wegen Wegfall der Arbeitsstelle und besetzt genau diese Stelle kurze Zeit später wieder. Wenn das Schule macht, braucht man auch keinen Kündigungsschutz mehr.

P
paula

31.01.2007 um 12:55 Uhr

aber deswegen ist das noch kein PROZESSBETRUG! Dies würde voraussetzen, dass der AG in einem Prozess unrichtige Angaben macht um einen Vermögensvorteil zu erzielen. Das ist ganz was anderes!!!!

K
Kölner

31.01.2007 um 13:26 Uhr

@paula Auch "Übermassfrüchte" wird der AG mit dieser Aktion nicht erzielt haben... :-)

W
wölfchen

31.01.2007 um 16:14 Uhr

@ paula, ich weiß nicht, wo meine Vormittag geschriebene Antwort hin verschwunden ist, deshalb noch mal: die Idee stammt von unserer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wir hatten nämlich einen fast identischen Fall. Und ist das etwa kein Betrug, wenn der AG vor dem Gericht behauptet, dass er diesen AN kündigen muss, weil die Arbeit entfällt und 2 Monate später stellt er genau für diese Arbeit jemanden ein? Eine Kündigung soll doch bekanntlich nicht leichtfertig ausgesprochen werden, weil sie einen tiefen Einschnitt in die sozialen Belange des AN darstellt. Aber: es ist schön, dass Du wieder fit und erholt zurück bist :-))

P
paula

31.01.2007 um 18:04 Uhr

Es bleibt aber dabei dass für einen Prozessbetrug andere Maßstäbe gelten.

Und was den Kündigungsgrund angeht hat unsere Arbeitsrechtskolumne ja schon Stellung genommen. Es kommt auf den Zeitpunkt der Kündigung an. Je nach Zeitablauf sollte sich die Prozessvertretung des MA fragen, ob sie nicht andere Schritte unternehmen sollte....

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