Erstellt am 31.01.2007 um 10:01 Uhr von Kölner
@Gerda
Was soll eine "BV-Abmahnung" dem BR denn bringen?
Als AG würde ich mir meine arbeitsrechtlichen Sanktionierungsmittel nicht "madig" machen lassen wollen.
Erstellt am 31.01.2007 um 10:31 Uhr von br01
@Gerda
wie haben so eine, schon 19 Jahre alt:
Betriebsvereinbarung 1/88
Zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
wird folgende Vereinbarung getroffen.
1. Abmahnungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sollten vom zuständigen Vorgesetzen und der Personalabteilung unterzeichnet werden.
2. Der Betriebsrat erhält vor der Aushändigung an den Mitarbeiter eine Kopie der Abmahnung.
3. Abmahnungen werden zwei Jahre nach dem Ausstellungsdatum ungültig und müssen aus der Personalakte entfernt werden.
4. Jede Abmahnung wird mit folgendem Zusatz versehen:
Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dieser Abmahnung stehen Ihnen die Unterzeichner oder Betriebsrat zur Klärung des Sachverhaltes zur Verfügung.
Der Betriebsrat verfügt bereits über eine Kopie der Abmahnung.
xxxxx, den 18.02.1988
xxxx xxxxx
Geschäftsführer BR-Vorsitzender
und zum Glück gibt es noch AG's die sich ihr "arbeitsrechtliches Sanktionierungsmittel noch "madig" machen lassen" :-))
Erstellt am 31.01.2007 um 10:56 Uhr von wölfchen
. . . na, sooo madig macht diese BV das Sanktionierungsmittel ja nun man nicht. Das einzig andere an dieser Vereinbarung ist die Kopie, die an den BR geht. Und damit bricht sich der AG wahrlich keinen Stein aus der Krone :-)
Erstellt am 31.01.2007 um 11:27 Uhr von paula
trotzdem würde ich als AG so eine BV niemals unterschreiben. Ist doch für die Katz....
Erstellt am 31.01.2007 um 12:35 Uhr von Kölner
@wölfchen
Wie würde dann eine Nichtbeachtung der BV sanktioniert werden?
Erstellt am 31.01.2007 um 12:51 Uhr von br01
Bei uns zumindest wurde dadurch die eine oder andere Abmahnung im Vorfeld zurückgenommen, da der BR sie vorher prüfen und einschreiten konnten.
Ausserdem ist die Schriftform gesichert und die Entfernung aus der Akte ist festgeschrieben.
Vielleicht können es hier manche besser, dann aber mal Beweise auf den Tisch !
Erstellt am 31.01.2007 um 13:00 Uhr von Kölner
@br01
...vielleicht ist mein AG einfach weniger "lieb".
Erstellt am 31.01.2007 um 13:04 Uhr von Kölner
@br01
Toll.
Ehemalige Personalräte habe übrigens mit solchen BV's auch seltenst Schwierigkeiten, weil die AG das auch nicht anders kennen.
post skriptum:
Du hast Deine Antwort "ja, wir lieben uns alle hier !" gelöscht! :-((
Erstellt am 31.01.2007 um 13:06 Uhr von br01
@Kölner
mag sein, Liebe beruht auf Gegenseitigkeit
vielleicht bringst du Ihm ja nicht genug Liebe entgegen. .-))
Erstellt am 31.01.2007 um 13:08 Uhr von Kölner
@br01
Es gibt Tage, da gehe ich sogar bei meinem AG ins Bett!
...mehr Liebe geht nicht!
Erstellt am 31.01.2007 um 13:11 Uhr von br01
@Kölner
Na ja, wenn ihr dort dann über Abmahnungen sprecht,
dann braucht ihr ja keine BV