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Geschäftsführer empfangsberechtigt?

S
sweaver01
Nov 2018 bearbeitet

Unsere Personalerin besteht darauf, dass Stellungnahmen des BR nur ihr zugehen. Sie ist die einzige Personalmitarbeiterin in unserer GmbH. In ihrer Abwesenheit z.B. Dienstreisen, möchte sie alles per Mail zugeschickt bekommen und sagt ausdrücklich, dass der Geschäftsführer nicht empfangsberechtigt sei. Meiner Meinung nach ist jedoch ein Geschäftsführer einer GmbH immer empfangsberechtigt, da die Personalabteilung nur als Beauftragte fungiert. Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (8)

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MaJoK

22.11.2018 um 06:48 Uhr

Warum fragst du uns das?Frag deinen Geschäftsführer ob er das so festgelegt hat.

E
Erbsenzähler

22.11.2018 um 08:07 Uhr

Wenn der Geschäftsführer dieses so wünscht ist es so. Ist bei uns genauso

I
immerwiedertoll

22.11.2018 um 09:45 Uhr

Bestehen kann sie viel, der erster Ansprechpartner ist der GF. Ob die Anweisung von Ihm kam wisst Ihr nicht, oder doch? GF kontaktieren ob Sie zuständig ist dann spricht nichts dagegen. Allerdings hätte ich ein Problem wegen Datenschutz Ihr Mails zu schicken wenn sie extern unterwegs ist. Das ist wiederum ist dem GF sein Problem wie er das organisiert.

M
Matze

22.11.2018 um 09:49 Uhr

Bei uns ist's genauso. Wir schicken Briefe an den Personalchef mit cc ("carbon copy") an den Geschäftsführer. Denn, die Geschäftsführung ist unser eigentlicher Ansprechpartner.

C
celestro

22.11.2018 um 10:31 Uhr

"Frag deinen Geschäftsführer ob er das so festgelegt hat.

oder

Wenn der Geschäftsführer dieses so wünscht ist es so."

Sagt mal Leute, geht´s noch ? Klar kann sich der BR hier darauf verständigen, es so zu handhaben. Aber es kann wohl nicht sein, daß hier seitens der Firma irgendwer das "einfach mal so bestimmt".

M
Moreno

22.11.2018 um 10:51 Uhr

Ach Celestro Du meinst der AG kann dies nicht delegieren?

C
celestro

22.11.2018 um 11:05 Uhr

würde ich so sehen, ja. Abgesehen davon sehe ich im Ausgangspost erst einmal auch nur die Aussage der Personalerin. Und dazu dann auch noch die Aussage, der GF sei "nicht empfangsberechtigt". Spätestens letzteres ist wohl ziemlich absurd.

M
Moreno

22.11.2018 um 11:24 Uhr

Ja ,,nicht empfangsberechtigt,, ist natürlich falsch. Aber die Aussage von Majok den GF fragen ob er dies so festgelegt hat, dass der Personalleiter der Ansprechpartner (ist bei uns auch so) des Betriebsrates ist. Ist hier die richtige Vorgehensweise.

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