Erstellt am 22.11.2018 um 05:48 Uhr von MaJoK
Warum fragst du uns das?Frag deinen Geschäftsführer ob er das so festgelegt hat.
Erstellt am 22.11.2018 um 07:07 Uhr von Erbsenzähler
Wenn der Geschäftsführer dieses so wünscht ist es so. Ist bei uns genauso
Erstellt am 22.11.2018 um 08:45 Uhr von immerwiedertoll
Bestehen kann sie viel, der erster Ansprechpartner ist der GF. Ob die Anweisung von Ihm kam wisst Ihr nicht, oder doch?
GF kontaktieren ob Sie zuständig ist dann spricht nichts dagegen. Allerdings hätte ich ein Problem wegen Datenschutz Ihr Mails zu schicken wenn sie extern unterwegs ist.
Das ist wiederum ist dem GF sein Problem wie er das organisiert.
Erstellt am 22.11.2018 um 08:49 Uhr von Matze
Bei uns ist's genauso. Wir schicken Briefe an den Personalchef mit cc ("carbon copy") an den Geschäftsführer. Denn, die Geschäftsführung ist unser eigentlicher Ansprechpartner.
Erstellt am 22.11.2018 um 09:31 Uhr von celestro
"Frag deinen Geschäftsführer ob er das so festgelegt hat.
oder
Wenn der Geschäftsführer dieses so wünscht ist es so."
Sagt mal Leute, geht´s noch ? Klar kann sich der BR hier darauf verständigen, es so zu handhaben. Aber es kann wohl nicht sein, daß hier seitens der Firma irgendwer das "einfach mal so bestimmt".
Erstellt am 22.11.2018 um 09:51 Uhr von moreno
Ach Celestro Du meinst der AG kann dies nicht delegieren?
Erstellt am 22.11.2018 um 10:05 Uhr von celestro
würde ich so sehen, ja. Abgesehen davon sehe ich im Ausgangspost erst einmal auch nur die Aussage der Personalerin. Und dazu dann auch noch die Aussage, der GF sei "nicht empfangsberechtigt". Spätestens letzteres ist wohl ziemlich absurd.
Erstellt am 22.11.2018 um 10:24 Uhr von moreno
Ja ,,nicht empfangsberechtigt,, ist natürlich falsch. Aber die Aussage von Majok den GF fragen ob er dies so festgelegt hat, dass der Personalleiter der Ansprechpartner (ist bei uns auch so) des Betriebsrates ist. Ist hier die richtige Vorgehensweise.