Unsere Personalerin besteht darauf, dass Stellungnahmen des BR nur ihr zugehen. Sie ist die einzige Personalmitarbeiterin in unserer GmbH. In ihrer Abwesenheit z.B. Dienstreisen, möchte sie alles per Mail zugeschickt bekommen und sagt ausdrücklich, dass der Geschäftsführer nicht empfangsberechtigt sei. Meiner Meinung nach ist jedoch ein Geschäftsführer einer GmbH immer empfangsberechtigt, da die Personalabteilung nur als Beauftragte fungiert. Wie seht ihr das?