Erstellt am 01.02.2007 um 19:56 Uhr von Fayence
betriebsratten,
Deine Angaben sind etwas dürftig; grundsätzlich ist ein BR immer zu informieren, wenn sich Änderungen in der Organisationsstruktur ergeben. Ohne Information kann schliesslich nicht geprüft werden, ob bzw. welche Mitbestimmungsrechte tangiert sein könnten.
Da "etc." Alles und Nichts bedeuten kann, müsst Ihr Euch schon selbst damit auseinander setzen, ob es sich z.B. um eine grundsätzliche Änderung der Betriebsorganisation handeln könnte( §111 BetrVG ?).
Erstellt am 02.02.2007 um 09:20 Uhr von betriebsratten
Hallo Fayence,
zuerst einmal herzlichen Dank.
Greift der §111 auch wenn z.B. eine neue Ebene , besetzt mit leitenden Angestellten, in das Organigramm eingezogen wird? Und wie immer....wo steht das?
Danke Vorab.