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Mitbestimmung bei einer Abteilungsumorganisation ?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Welche Informations- und Mitbestimmungsrechte hat ein Betriebsrat, wenn in einer Abteilung die Struktur so geändert wird, dass z.B. Gruppenleiter keine Gruppenleiter mehr sind etc.

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

01.02.2007 um 20:56 Uhr

betriebsratten,

Deine Angaben sind etwas dürftig; grundsätzlich ist ein BR immer zu informieren, wenn sich Änderungen in der Organisationsstruktur ergeben. Ohne Information kann schliesslich nicht geprüft werden, ob bzw. welche Mitbestimmungsrechte tangiert sein könnten.

Da "etc." Alles und Nichts bedeuten kann, müsst Ihr Euch schon selbst damit auseinander setzen, ob es sich z.B. um eine grundsätzliche Änderung der Betriebsorganisation handeln könnte( §111 BetrVG ?).

B
betriebsratten

02.02.2007 um 10:20 Uhr

Hallo Fayence, zuerst einmal herzlichen Dank.

Greift der §111 auch wenn z.B. eine neue Ebene , besetzt mit leitenden Angestellten, in das Organigramm eingezogen wird? Und wie immer....wo steht das?

Danke Vorab.

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