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Ersatzmitglied - Wahl in den Ausschuss und Schulung?

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Moritz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann ein Ersatzmitglied in einen Ausschuss gewählt werden? Unser Prob: 2 feste Mitglieder dauerkrank, wovon einer auf keinen Fall mehr zurückkommen wird. Er will aber seinen Posten nicht räumen, so das der Ersatzmann nachrücken kann. Nun wollen wir (9er Gremium 2 Ersatz) einen Ausschuss bilden und das Ersatzmitglied würde natürlich gerne aktiv werden. 2. Frage: Das Ersatzmitglied nimmt seit 6 Monaten regelmäßig an allen Sitzungen teil. Hier müßte ihm doch nun auch meiner Meinung nach eine Schulung (Betr.VGIII, da er schon in einer anderen Fa. im BR war)zustehen. Unser Personaler lehnte ab, da es sich nur um ein Ersatzm. handelt.

Bedanke mich im voraus für Eure Unterstützung

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

30.01.2007 um 13:07 Uhr

@Moritz, grundsätzlich kann ein Ersatzmitglied erst in einen Ausschuss gewählt werden, wenn es als ordentliches Mitglied nachgerückt ist. Erst dann ist es BR-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Dass dieses Ersatzmitglied in einer anderen Firma bereits Betriebsrat war, berechtigt zu keiner Schulung (mich wundert, dass er bei euch eingestellt wurde....) Aber da er seit 6 Monaten regelmässig ein verhindertes BR-Mitglied vertritt, sehr wohl! Haltet mal eurem Personaler dieses BAG-Urteil unter die Nase.....

http://lexetius.com/2001,1767

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