Erstellt am 29.01.2007 um 22:10 Uhr von Mona-Lisa
@Jungermann44,
ist mitbestimmungspflichtig!
§ 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG
http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r27.html
Erstellt am 30.01.2007 um 09:30 Uhr von Kalonza
Wir haben auch Kameras in unseren Hallen. Aber bis der Arbeitgeber diese auch benutzen durfte gab es ein langes und zähes ringen. Das ganze ging bis vor die Einigungsstelle, da sich der Betriebsrat mit Händen und Füssen gegen eine Kameraüberwachung gewehrt hat.
Letzendlich hat der Arbeitgeber gewonnen. Allerdings ist es so, dass bei der Auswertung der Aufzeichungen immer ein Betriebsrat dabei sein muss. Sie können also nicht heimlich damit Schindluder betreiben.
Also handelt eine BV dazu aus.
Viele Grüße
Kalonza