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Freistellung und Überstunden als BR?

S
Stefan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Darf man als BR-Mitglied Überstunden machen, oder muß ich meine anfallenden Arbeiten während der Arbeitszeit erledigen?

Und wie sieht es eigentlich mit einer Freistellung aus, wenn es erforderlich wäre, daß ich anstatt 6 Stunden nun 8 Stunden arbeiten müsste? (Da ich gerne beide Schichten abgedeckt haben möchte.) Um dieser Tätigkeit gerecht zu werden, würde sich allerdings auch meine Arbeitszeit verändern. Meine BR-Mitglieder wollen alle, daß ich die Freistellung wahrnehme, da zwar 7 von uns bereits ein Seminar (BR I) besucht haben, aber nur ich und ein weiteres BR-Mitglied es doch recht gut verstanden haben. Leider hatten wir nicht das Thema Freistellung.

Und in wie weit kann der Arbeitgeber es ablehnen?

Unseren Gewerkschaftsvertreter hatten wir auch schon gefragt, aber der Widerspricht sich leider sehr oft. Zu allem kommt hinzu, daß ich ja jetzt schon fast alles allein Organisiere und die anfallenden Arbeiten erledige.

Wer kann mir weiterhelfen?

3.68106

Community-Antworten (6)

G
Gerd

30.01.2007 um 18:08 Uhr

Siehe § 38 Abs.1 dann weisst du alles.Lies aber auch Abs.2

S
Stefan

31.01.2007 um 20:29 Uhr

§ 38 Abs. 2, ich denk mal, daß wir ihm dies sachlich vertretbar rüberbringen können, da bei uns ja alle wollen, daß ich die Freistellung in Anspruch nehme.

Nach § 38 Rn 8b müsste ich meine Arbeitszeit ändern können, wenn ich´s richtig gelesen hab.

Allerdings werde ich aus dem § 37 Rn 17 - 19 nicht so richtig schlau. Wie ist das nun mit den Überstunden, wenn ich eine Terminsache bearbeite, für die ich eingeteilt bin. Reicht es aus, wenn mein Vorgesetzter mir sagt, daß er mich dringend braucht oder muß es ausschließlich vom AG kommen. Das versteh ich noch nicht so richtig, obwohl ich´s mir schon x-mal durchgelesen hab.

Sorry für meine Fragen, aber wir sind ein komplett neuer BR und man kann nicht alles gleich am Anfang lernen.

Gruß Stefan

K
Kölner

31.01.2007 um 20:36 Uhr

@Stefan Mir fehlen ein paar Infos zu Deiner Frage. Du bist freigestellt, oder nicht? Ihr habt ein 9köpfiges Gremium? Wie hoch ist Deine AZ?

Eins vorweg: Vermutlich wird es keine Überstunden geben...

S
Stefan

31.01.2007 um 20:53 Uhr

@Kölner Ich bin noch nicht Freigestellt, aber meine BRM drängen mich dazu; Wir sind ein 9er BR und die andern 2 wollen nicht so richtig auf ein Seminar; der eine ist erst Vater geworden und der andere ist frisch verliebt. Wir hatten zuvor keinen richtigen BR, der aus diesem Grund auch nicht mehr gewählt wurde.

Wenn du jetzt Arbeitszeit meinst, die ist zur Zeit 29,5;

Stefan

K
Kölner

31.01.2007 um 21:04 Uhr

@Stefan Der AG wird vermutlich den Teufel tun und Deinen Beschäftigungsumfang erhöhen. Es ist halt nur möglich, dass ein weiteres BRM Stundenanteile freigestellt wird.

S
Stefan

31.01.2007 um 21:32 Uhr

@Kölner Ist richtig was du sagst, aber so wie ich es herausgelesen hab, könnte ich meine Arbeitszeit ( 8b ) verändern und somit wären beide Schichten abgedeckt. Den 2. Mann könnte ich Stundenweise für die Nachtschicht einsetzen.

Was ich aber immernoch nicht weiß, wie sieht es denn aus, wenn der Vorgesetzte mich für eine Terminplanung einteilt hat, ich aber auch noch Protokolle oder Einladungen zu schreiben und auszuteilen hab; alles andere mach ich ja eh schon daheim.

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