Erstellt am 21.11.2018 um 11:58 Uhr von moreno
Nur wenn es in der Arbeitszeit ist.
Erstellt am 21.11.2018 um 12:06 Uhr von nicoline
Michaela Blabl
Wenn du in einem Forum schreibst, solltest du dir ein Pseudonym (nick name) zulegen
Jedem Beschäftigten, der im Betrieb ist, kann der AG Überstunden anordnen. Diese sind jedoch mitbestimmungspflichtig durch den BR, so denn einer vorhanden.
Wenn es einen Dienstplan gibt, nach dem bei euch gearbeitet wird, hat der AG sein Direktionsrecht gem. § 106 Gewerbeordnung verwirkt. Der Dienstplan ist verbindlich und kann nur in echten Notfällen (Brand-, Wetterkatastrophe, Flugzeugunglück, echte Krankheitsepidemie) einseitig geändert werden, ansonsten nur in gegenseitigem Einvernehmen, aber, selbst das wäre mitbestimmungspflichtig. Bedeutet, alle Beschäftigten, die mit Frei, Urlaub oder z.B. Nachtdienst geplant sind, sind nicht verpflichtet, an dieser Teambesprechung teilzunehmen, wenn sie nicht möchten.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf
Erstellt am 21.11.2018 um 12:11 Uhr von Michaela Blabl
Danke hat mir sehr geholfen,wie lange vorher muss generell eine teambesprechung angeordnet werden
Erstellt am 21.11.2018 um 12:32 Uhr von nicoline
Dafür gibt es keinen generell festgelegten Zeitraum. Am Besten ist, diese Besprechungen regelmäßig im Dienstplan vorzuplanen. Aber auch dann muss jemand der z.B. mit ND geplant ist nicht daran teilnehmen, wenn diese mittags stattfindet.
Erstellt am 24.11.2018 um 23:24 Uhr von schlawutzel
Ich möchte noch ergänzen, dass es auch noch Dinge gibt, die Vorrang haben müssen vor einer spontanen Pflichtveranstaltung. Wenn zum Beispiel Mütter auf die Schnelle die Betreuung kleiner Kinder durch eine andere Person nicht sicher stellen können. Ich denke auch, dass Teambesprechungen festgelegt sein müssen und zwar zu einem Zeitpunkt wo die meisten Mitarbeiter dabei sein können.