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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ich wurde von Teambesprechung weggeschickt, weil krank geschrieben

Z
Ziguli
Nov 2020 bearbeitet

Wir MA haben eine Teambesprechung mit der Teamleitung gewünscht an der ich auch teilnehmen wollte. Ich wurde aber des Raumes verwiesen, weil ich krank geschrieben bin. Vorab hatte uns der Betriebsrat zugesichert, dass man auch mit AU teilnehmen darf. Die Teamleitung informierte sich in der Personalabteilung, die sagte, dass es nicht erlaubt sei. Darauf fragte ich nochmals den Betriebsrat, der sich bei der rechten Hand, Jurist, der Geschäftsführung informierte und die Info bekam, dass es rechtlich nicht erlaubt sei. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Es muss doch eine konkrete gesetzliche Regelung geben. Bitte keine Antworten, die nur Vermutungen mitteilen. Danke.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

19.11.2020 um 11:37 Uhr

"Es muss doch eine konkrete gesetzliche Regelung geben."

Nicht das ich wüsste.

R
RudiRadeberger

19.11.2020 um 11:45 Uhr

Eine AU ist kein Verbot, zu arbeiten. Wenn der AN entscheidet, wieder arbeitsfähig zu sein, darf er arbeiten. Nur wenn er das für eine Besprechung macht, um danach wieder AU zu sein, finde ich das fragwürdig. Ich würde ihn danach unter Anzweiflung der Krankheit als AG zum Amtsarzt schicken.

C
celestro

19.11.2020 um 12:08 Uhr

"Nur wenn er das für eine Besprechung macht, um danach wieder AU zu sein, finde ich das fragwürdig. Ich würde ihn danach unter Anzweiflung der Krankheit als AG zum Amtsarzt schicken."

Kommt wohl sehr auf den Beruf an. Bei einem Bürojob würde ich vielleicht noch zustimmen, bei jemandem der sonst am Hochofen steht aber nicht.

W
wdliss

19.11.2020 um 12:51 Uhr

Letztendlich ist es eine Ermessensfrage. Wie RudiRadeberger schon geschrieben hat ist eine AU kein Verbot. Allerdings liegt es nicht nur am AN alleine, sich wieder arbeitsfähig zu melden. Der AG hat eine Fürsorgepflicht ggü. diesem AN und ggf. natürlich auch ggü. den anderen AN des Betriebs (sollte vor allem in Corona-Zeiten einleuchten). Kommt also darauf an ...

A
alraune

19.11.2020 um 13:05 Uhr

Kommt auf die Erkrankung an. Wenn ich als Dachdecker arbeite und mir die Hand gebrochen habe, kann ich durchaus an einer Teamsitzung teilnehmen. Es schädigt meinen Heilungsverlauf nicht, ich brauch nur dasitzen , das kann ich auch mit einer kaputten Hand.

K
kratzbürste

19.11.2020 um 13:33 Uhr

Der BR, der sich beim Juristen des AG informiert .... Wie heißt doch das Sprichwort?

"Wenn man den Sumpf austrocknen will, sollte man nicht die Frösche fragen"

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