Wer darf für BR-Tätigkeiten sich frei stellen?
Hallo ihr Lieben,
wer darf sich für BR-Tätigkeiten sich frei stellen? Bzw abmelden vom Betrieb? Nur ordentliche Mitglieder oder auch Ersatzmitglieder?
Wo ist die Grundlage dafür im Betrvg?
Danke!
Community-Antworten (8)
21.11.2018 um 12:04 Uhr
Wenn ein Ersatzmitglied ein reguläres Mitglied vertritt (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit ) hat das Ersatzmitglieder die vollen Rechte eines BR-Mitglieds. Sonst ist es kein BR-Mitglied.
21.11.2018 um 16:10 Uhr
Danke für deine Hilfe:)
Wie ist das wenn jemand Hilfe braucht vom BR aber kein ordendliches Mitglied da ist? Darf dann auch ein Ersatzmitglied kurzfristig einspringen um die Belange des Mitarbeiters anzuhören?
21.11.2018 um 16:46 Uhr
warum ist kein ordentliches Mitglied da?
21.11.2018 um 17:13 Uhr
Krank z.b.
21.11.2018 um 19:52 Uhr
Ich gehe mal davon aus dass ihr auch eine BR Sprechsunde habt. Bei dem EM sollte man vorsichtig sein, da er warscheinlich noch keine Grundlagenschulung hat.
21.11.2018 um 20:35 Uhr
Wenn ich weiß, dass ein BRM krank ist und ich erster Nachrücker bin darf ich natürlich auch dem Kollegen helfen. Aber nur dann ansonsten lieber zu einem BRM schicken.
25.11.2018 um 00:32 Uhr
Es gibt auch erfahrene Betriebsräte, die in der nächsten Wahlperiode Ersatzmitglieder sind, fachlich können diese Personen sehr gut Kollegen beraten. Ich fände es eigenartig, wenn sie das ablehnen würden. Natürlich müssen sie das mit Bedacht tun und in Zeiten in denen sie den Betrieb nicht aufhalten und für längere Beratung an die ordentlichen Mitglieder verweisen, es sei denn sie wissen, dass sie durch Abwesenheit der ordentlichen BR Mitglieder auf der gleichen Liste nachgerückt sind. Wir haben auch manchmal unsere Ersatzmitglieder in Arbeitsgruppen wo sie ihre Fachkenntnis aus ihrem Bereich (Sachkenntnis) mit einbringen, dafür werden sie auch freigestellt.
25.11.2018 um 12:45 Uhr
Schlawutzel es geht da nicht ums können sondern ums dürfen! Und da ist Deine Antwort definitiv falsch! Wenn Euer AG es zulässt ist es wieder was anderes gilt sicherlich aber nicht für andere Betriebe.
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